Ein 20-Jähriger randaliert im Leo-Center. Jetzt steht er wegen Bedrohung vor Gericht.

Leonberg - So richtig versteht der kräftige junge Mann mit den kurzen Haaren nicht, warum er auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts sitzt. Nach seinen Angaben ist eine völlig normale Situation ein wenig eskaliert, dies sei aber nicht seine Schuld gewesen.

 

Er sei Anfang Mai mit einigen Kumpels ins Leo-Center gegangen, einer habe eine Flasche Bier dabei gehabt. Auf einmal seien zwei Security-Beamte gekommen und hätten diesem das Bier aus der Hand gerissen. Er sei dann dazwischen gegangen und habe gefragt, was das soll.

„Die Security-Leute wurden lauter, ich auch“, räumt er ein. Dann seien alle nach draußen gegangen, wenig später sei die Polizei gekommen und habe alle Personalien aufgenommen. Laut Anklage hat sich die Szene ein wenig anders abgespielt: Der 20-Jährige und sein Freund sollen trotz des dort verhängten Alkoholverbots mit der Bierflasche ins Leo-Center gegangen sein und dann zu den beiden Wachleuten, die sie darauf aufmerksam gemacht hätten, gesagt haben, „Lasst uns rausgehen, dann lege ich euch um.“

Die Anklage vor dem Amtsgericht lautete auf Bedrohung und Hausfriedensbruch, weil der 20-Jährige ein Hausverbot bekam und dennoch zwei Wochen später erneut im Leo-Center auftauchte.

Hausverbot? Noch nie gehört

Von dem Hausverbot will der Angeklagte nichts gewusst haben. „Ich habe nichts unterschrieben“, meinte er. Er könne es jedoch nicht ausschließen, dass sein Vater oder einer seiner Brüder die Zustellungsurkunde unterschrieben hätten. Ins Leo-Center sei er gekommen, da er in der Apotheke ein Asthmamittel habe abholen müssen. „Ich leg‘ dich um“ sei auch nicht seine übliche Wortwahl. Er habe nur vorgeschlagen, das Einkaufscenter zu verlassen, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden.

Einer der Sicherheitsbeamten erklärte jedoch, die Gruppe der Jugendlichen sei „hoch aggressiv“ gewesen. Die Drohung sei überaus deutlich gewesen. „Der Angeklagte hat zudem noch in unmissverständlichem Ton gesagt, ,Wisst Ihr eigentlich, wer wir sind?‘“, führte der Security-Mann weiter aus.

Etwas entspannter schilderte der zweite Sicherheitsbeamte die Situation: „Ich habe mich persönlich nicht bedroht gefühlt. In dem Job darf man keine Angst haben“, meinte er. Er habe in dem 20-Jährigen einen Jugendlichen gesehen, der in der Situation überreagiert hätte, aber man habe das Problem lösen können.

Sicherheitsdienst fühlt sich bedroht

Obwohl die beiden Freunde des Angeklagten im Zeugenstand erklärten, sie hätten keine Gewaltandrohungen in Richtung der Security-Männer gehört, verurteilte das Amtsgericht den 20-Jährigen letztendlich wegen Bedrohung und Hausfriedensbruch zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit. „Ich glaube dem Sicherheitsbeamten, dass er sich bedroht gefühlt hat“, erklärte Richterin Sandra De Falco.

Das müsse man auch Menschen zugestehen, die selbst für Sicherheit sorgen würden. „Auch Security-Mitarbeiter dürfen Angst haben, wenn sie deeskalieren müssen“, sagte die Richterin zu dem Angeklagten. Dieser hatte in seinem letzten Wort gesagt, vielleicht habe der Security-Mitarbeiter den falschen Job, wenn er Angst habe.