Eine Freundesclique gerät auf dem Parkplatz bei der Rockfabrik in Ludwigsburg im Februar 2017 in Streit. Dabei ging es um zwei Frauen – vor Gericht stellt sich der Fall ziemlich kompliziert dar.

Ludwigsburg - Echte oder auch eingebildete Beleidigungen, Drohungen, ein gezücktes Messer: Es ist eine ereignisreiche Nacht für mehrere Cliquen gewesen, die Mitte Februar 2017 die Ludwigsburger Rockfabrik besuchten. Die Mitglieder der Freundeskreise kannten sich teilweise. Schauplatz war der Kauflandparkplatz, hier parken viele der Rockfabrikbesucher nachts. Einem 23-Jährigen aus Kornwestheim wurde vorgeworfen, seinen 27-jährigen Bekannten mit einem Messer bedroht zu haben. „Ich stech dich ab“, soll er gerufen haben. Dazu muss man wissen: Die beiden jungen Männer waren kurz zuvor noch befreundet. Allerdings war der ältere der beiden mittlerweile mit der Exfreundin des Jüngeren zusammen – was das Verhältnis der früheren Kumpels deutlich eingetrübt hat. „Das war alles noch ganz frisch“, wertete die Richterin diese delikate Situation an jenem Februar-Abend.

 

„Nach dem Besuch der Rockdiscothek habe ich ihn wegen der Sache zu Rede stellen wollen“, so die Aussage des Angeklagten. Seiner Aussage nach sei der 27-Jährige auf dem Parkdeck auf ihn losgegangen, es habe eine Rangelei gegeben. Ein Messer sei nicht im Spiel gewesen, betont er. Dies hätten ohnehin auch Mitarbeiter der Rockfabrik bei den Einlasskontrollen bemerken müssen – wobei dabei nicht immer alle Besucher komplett abgetastet würden.

War ein Messer im Spiel?

Der als Zeuge geladene 27-Jährige schilderte den Vorfall auf dem Parkdeck detaillierter – und anders. Er berichtete, der Angeklagte habe sich seinem Auto in den Weg gestellt, als er mit seiner Freundin und einer weiteren Bekannten wegfahren haben wolle. Nach einem Wortgefecht habe er den Jüngeren wegschieben wollen – daraufhin sei es zur Schlägerei gekommen. Nachdem der 23-Jährige am Boden landete, habe dieser das Messer gezückt, es aber nicht verwendet. Die Frage, ob wirklich ein Messer im Spiel war, stellte Richterin wiederholt – hier wollte sie ganz sicher gehen. Eine weitere Zeugin, die 24 Jahre alte Beifahrerin des Älteren, bestätigte, dass der Angeklagte die Klinge wirklich dabei hatte. Zur Verurteilung kam es nicht, so schwer wog die Tat am Ende nicht. Der 23 Jahre alte arbeitslose Feinmechaniker sei bisher erst einmal im Bundeszentralregister in Erscheinung getreten, so die Richterin – damals wegen Volksverhetzung. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, der Angeklagte muss 300 Euro spenden.

Derbe rassistische Beleidigungen

Mehr auf dem Kerbholz – etliche Einträge und einen Gefängnisaufenthalt – hatte sein 38-jähriger Freund, der mitangeklagt und mit der Clique an jenem Abend dabei war. Er hatte in der Rockfabrik sich mit der Ex-Frau des 27-jährigen Zeugen gestritten, mit der er früher zusammen war. Es sei um Geld gegangen. Der 38-Jährige will die Frau „normal angesprochen“ haben, sie jedoch sagte aus, der Mann habe sie als „Hure“ und „Fotze“ beleidigt und bedroht. Der 38-Jährige, den ein Zeuge entlastete, wies dies von sich – seine Ex ihn vielmehr als „dreckige Judensau“ beschimpft. Da die Frau als Zeugin nicht erschien, blieb die Frage offen. Das Gericht trennte den zweiten Fall ab – er wird am 21. August weiterverhandelt.