Ein angeblicher Neonazi und Hooligan wehrt sich gegen seine Entlassung als Erzieher in einem Hort der Stadt Mannheim. Auch einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich lehnen beide Seiten ab.

Mannheim - Die Stadt Mannheim hat Mitte Mai einen 25-jährigen Erzieher fristlos entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass der junge Mann, der seit 2010 im Hort eines Kinderhauses auf dem Waldhof arbeitet, als Neonazi und Hooligan aktiv sein soll. Dieser hat dagegen umgehend Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Nachdem die Stadt bisher keine näheren Angaben zu der Kündigung gemacht hatte, hat ihr Anwalt zum Auftakt des Prozesses nun einen umfangreichen Schriftsatz zur Begründung vorgelegt.

 

Der Erzieher habe unter anderem „an vorderster Front“ an einer großen NPD-Kundgebung in Pirmasens und an einer gewalttätigen Salafistendemonstration in Mannheim teilgenommen; beim SV Waldhof habe er Stadionverbot, „er ist ein gewaltbereiter Neonazi, ein Hooligan und eine Anhänger der NPD“, sagte der Anwalt.

In seinem Spind im Kinderhort habe man einen Baseballschläger gefunden, der offensichtlich nicht als Sportgerät gedacht gewesen sei, berichtete der Anwalt weiter. Bei der Befragung seiner Kollegen dort habe man „eine gewisse Angst vor dem Kläger festgestellt“. Die Stadt sei bei ihren Recherchen auf „demaskierende Facebook-Einträge“ gestoßen, die seine Nähe zur rechtsradikalen Szene zeigten.

Der Anwalt der Stadt sprach von entlarvenden Bildern

Unter anderem habe er auf Facebook seine Sympathie für den neu gewählten Mannheimer NPD-Stadtrat Christian Hehl bekundet. Entlarvend seien auch einige Bilder: Eines zeige, dass er im Hort mit Legosteinen eine Straßenkampfszene mit einer stilisierten Blutlache nachgestellt habe, ein anderes zeige ihn selbst mit einem langstieligen Stichmesser zwischen den Zähnen, erläuterte der Anwalt.

All dies spreche aus Sicht der Stadt dafür, dass der 25-jährige für den Beruf des Erziehers nicht geeignet sei und die Gefahr bestehe, dass er versuche, die ihm anvertrauten Kinder in seinem Sinne zu beeinflussen.

Dies sei offenbar auch schon geschehen. Als ein Kind ihm einmal einen großen Stein gezeigt habe, den es gefunden habe, habe der Kläger ihm erklärt, der sei „ja wirklich sehr gut für den 1.  Mai geeignet“; ein andermal habe er einem Hortkind, das auf einem Bild mehr dunkel- als hellhäutige Kinder gemalt hatte, erklärt, es sei doch traurig, dass es nun schon mehr ausländische als deutsche Kinder gebe.

Vor diesem Hintergrund, fasste der Anwalt seine Einschätzung zusammen, sei der Stadt eine weitere Beschäftigung des 25-jährigen nicht zuzumuten.

Der Käger sieht keinen Grund für eine Kündigung

Dem hat der Kläger vehement widersprochen. Als er die negativen Aussagen seiner Kollegen gehört habe, sei „fast vom Stuhl gefallen“, sagte er. Er habe sich während des Arbeitszeit nie etwas zu Schulden kommen lassen; bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Mannheim habe vor Kurzem ein Polizist bestätigt, dass er in der Fußballszene „nicht einmal strafrechtlich aufgefallen“ sei, berichtete er. „Ich bin kein NPD-Anhänger und werde es nie sein. Es gibt es keinen Grund zur Kündigung“, sagte er.

Einen Vergleich – etwa der Umwandlung der fristlosen in eine fristgemäße Entlassung – lehnten beide Seiten ab. Er sehe keinen Grund für eine gütliche Einigung, erklärte der Erzieher, der ohne seinen Anwalt zum Prozesstermin gekommen war. Der Anwalt ist, wie bei der Verhandlung bekannt wurde, auch sein Vater, der offenbar in Sachsen lebt. Unklar blieb allerdings, ob er überhaupt noch eine Zulassung hat. Die Rechtsanwaltskammer Dresden hatte sie dem Juristen, wie eine Sprecherin dort auf Anfrage bestätigte, im April 2013 entzogen.

Der Erzieher selbst sagte hingegen, seinem Vater seien die 500 Kilometer Anreise aus Sachsen nur wegen des Gütetermins zu weit gewesen. Er werde erst zum Kammertermin erscheinen, sagte er. Der wird voraussichtlich nach den Sommerferien anberaumt. Wenn es zu einer Beweisaufnahme komme, werde sich das Verfahren in jedem Fall noch länger hinziehen, sagte der Richter. „Das kann recht spannend werden“, sagte er. „Die Hürden für eine Kündigung von jemandem, der ein Neonazi sein soll, sind bekanntlich extrem hoch“.