Prozess in Stuttgart Auf den Überfall folgen Räuberpistolen

Diese Treppenstufen soll der Geschädigte nach der Attacke hinab gestürzt sein. Foto: Sebastian Steegmüller

Ein 32-Jähriger raubt auf einem Spielplatz einen Verwandten aus und erhält dafür eine Bewährungsstrafe. Am Landgericht machen weder das Opfer noch er eine gute Figur.

Reporter: Sebastian Steegmüller (seb)

Aufgrund von finanziellen Problemen und aus persönlichen Rachegelüsten soll ein 32 Jahre alter Mann mit einem unbekannten Komplizen im Februar 2024 einen fast doppelt so alten Verwandten auf einem Spielplatz in Stuttgart-Mitte geschlagen und ausgeraubt haben. Am Landgericht Stuttgart ist er wegen gefährlicher Körperverletzung und des besonders schweren Raubs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die ein Jahr jüngere Mitangeklagte, die ebenfalls seit vergangenem September in Untersuchungshaft saß, wurde freigesprochen. Dass sie, wie in der Anklage vermutet, als Lockvogel gedient haben soll, konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

 

Handfeste Hausaufgaben für die Strafkammer

„Die Beteiligten haben der Strafkammer handfeste Hausaufgaben aufgegeben“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gless am Montagmittag. Der Grund: Ihm wurden drei verschiedene Tathergänge serviert. Der Angeklagte räumte zwar ein, am späten Abend des 9. Februar 2024 auf der Grünanlage zwischen der John-Cranko-Schule und der Neuen Staatsgalerie gewesen zu sein. Allerdings nicht des Raubes wegen. Ziel sei gewesen, seinem Verwandten eine Abreibung zu verpassen. Der 32-Jährige sagte aus, dass er sich selbst nicht die Finger schmutzig gemacht, sondern einem Dritten dafür 1000 Euro bezahlt habe. Grund seien ständige Beleidigungen gewesen. Der zur Tatzeit 62 Jahre alte Geschädigte soll sich darüber lustig gemacht haben, dass der Sohn des Angeklagten christlich getauft sei, obwohl er selbst muslimischen Glaubens sei. Außerdem habe er Witze über die finanzielle Schieflage des gelernten Maurers gemacht.

Rainer Gless zweifelte an dieser Geschichte. „Das passt einfach nicht.“ Der Angeklagte sei aus einer Insolvenz gekommen und habe gewusst, dass der Geschädigte häufig größere Geldbeträge bei sich hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige Initiator des Raubs war. Gemeinsam mit dem Komplizen soll er aus dem Hinterhalt aufgetaucht sein und dem Geschädigten unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Während der anschließenden, körperlichen Auseinandersetzung soll der zur Tatzeit 62 Jahre alte Mann eine Treppe runtergestürzt und dabei unter anderem eine Kopfplatzwunde erlitten haben. Zu guter Letzt sollen die beiden Angreifer mit mindestens 2990 Euro Beute geflüchtet sein. Geld, das der Geschädigte mutmaßlich für den Kauf eines Gebrauchtwagens bei sich hatte.

Verletzter Macho-Stolz

Wenig überzeugend waren aus Sicht der Strafkammer auch die Aussagen des Geschädigten. Er habe die Angeklagte aus „verletztem Macho-Stolz“ belasten wollen. Und zugleich versucht, den mitangeklagten Verwandten trotz des vorangegangenen Zwists aus dem Spiel zu nehmen. Beides gelang ihm nicht. Er sei als Zeuge „zu schlecht gewesen“, so die Einschätzung des Vorsitzenden Richters. Schlüssig seien hingegen die Angaben der Angeklagten gewesen. „Von der Festnahme bis heute“, so Gless. „Sie hat zu keinem Zeitpunkt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Und auch ohne Anwalt mit den Ermittlern gesprochen.“ Für ihre Version würde auch die Auswertung der Funkzellendaten sprechen.

Die gelernte Verkäuferin, die zuletzt im Main-Taunus-Kreis in der Gastronomie gearbeitet hat, soll den Geschädigten zunächst über Facebook kontaktiert haben, weil er Frauen gegenüber als sehr spendabel galt. Den Tipp hatte sie offenbar vom Mitangeklagten erhalten. Beim mutmaßlich dritten Treffen soll es dann zu dem Überfall gekommen sein. Sie beteuerte im Prozess, sich aus der Schlägerei rausgehalten zu haben und weggerannt zu sein. Vom Raub wisse sie nichts, so ihre Einlassung.

Angeklagter hatte Vorstrafen

Aufgrund der Wohnungsdurchsuchung, der Festnahme und der Zeit in U-Haft erhält die 31-Jährige eine Entschädigung. Dass der Mitangeklagte das Landgericht ebenfalls ohne Handschellen verlassen durfte, hat mehrere Gründe. Zum einen sei die Beute überschaubar, der besonders schwere Raub nur als minder schwerer Fall gewertet worden. Zum anderen sei die Sozialprognose gut. „Er hat ein konkretes Jobangebot vorliegen“, so Richter Gless. Der Mann sei zwar vorbestraft gewesen. „Aber nicht einschlägig, sondern wegen Verkehrsdelikten, nichts Gravierendes.“ Darüber hinaus sei der 32-Jährige teilgeständig gewesen. „Er hat sich beim Geschädigten entschuldigt und bereits 6000 Euro auf den Tisch gelegt, das ist ein Wort.“ Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben die Möglichkeit in Revision zu gehen.

Weitere Themen