Eine Volksbank in Schwaben hat sich im Rechtsstreit um die Erstattung von Kontogebühren durchgesetzt. Verbraucherschützer hatten gegen Geschäftspraktiken geklagt.

Stuttgart - Im Rechtsstreit um die Erstattung von Kontogebühren hat sich eine Volksbank in Schwaben durchgesetzt. Das Stuttgarter Landgericht lehnte am Dienstag eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab, die Geschäftspraktiken der Volksbank Welzheim angegriffen hatte. Das Wettbewerbsrecht werde nicht verletzt, urteilte das Gericht. Ein Vertreter der Verbraucherschützer kündigte an, in Revision gehen zu wollen. (Az 34 O 98/21 KfH)

 

Der Fall in Stuttgart war ein rechtliches Nachspiel eines Urteils Bundesgerichtshof (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken. Der BGH hatte im April 2021 entschieden, dass die bisherige Praxis bei Gebührenerhöhungen von Banken nicht rechtens war. Viele Banken führten dann neue Gebührenmodelle ein. Einige Kreditinstitute boten den Kunden an, auf eine Rückerstattung zu verzichten und dafür die bisherige Kontogebühr beizubehalten.

Die Volksbank aus dem Rems-Murr-Kreis hatte rund 7000 Kunden vorgeschlagen, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten und dafür ihr Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro pro Monat weiterführen zu können. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte die drohende Kündigung nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer.