Es soll einen Streit gegeben haben, dann zog einer der Streithähne nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Waffe. Wegen Mordes steht er nun vor Gericht. Unklar ist, ob er schuldfähig ist.

Nach einem tödlichen Schuss aus einer abgesägten Schrotflinte auf seinen Nachbarn steht ein Mann aus Stuttgart wegen Mordes vor dem Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, Mitte Dezember vergangenen Jahres seinen 45 Jahre alten Nachbarn auf dessen Balkon ermordet zu haben. Das Motiv: ein persönlicher Konflikt, schätzen die Ankläger. Aus wenigen Metern Entfernung habe er mit einer in Müllsäcken eingepackten großkalibrigen Schrotflinte mit abgesägtem Schaft einen Schuss abgegeben. Die Schrotflinte, weitere Waffen und Munition hatte der Grieche laut Anklage illegal besessen. 

 

Schuldfähigkeit eingeschränkt

Unklar ist zum Prozessauftakt, ob der Mann bei einer Verurteilung auch im Gefängnis landen wird. Es gibt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte dafür, dass er aufgrund einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Dies soll in der Verhandlung geklärt werden.

Hinter dem mutmaßlichen Mord im Stadtteil Rot steckt nach früheren Angaben ein Nachbarschaftsstreit. Die Wohnung des Tatverdächtigen liegt nicht weit entfernt von der Wohnung des Opfers.