Vermutlich aus Eifersucht soll ein heute 18-Jähriger seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren.

Mönchengladbach - Nach einer tödlichen Messerattacke auf ein 15-jähriges Mädchen im nordrhein-westfälischen Viersen hat die Staatsanwaltschaft für den Ex-Freund zehn Jahre Haft gefordert.

 

Als der heute 18-jährige Bulgare im Juni vergangenen Jahres hörte, dass die 15-Jährige einen anderen Partner hatte, soll er sie laut Anklage in einem Park aus Eifersucht heimtückisch erstochen haben. Aus Sicht der Strafverfolger war das Mord. Auch der Anwalt der Eltern, die Nebenkläger in dem nicht öffentlichen Verfahren sind, forderte am Montag die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist für diesen Mittwoch geplant.

Der Angeklagte wollte die Trennung nicht akzeptieren

Dagegen wertete die Verteidigung die Tat des Angeklagten in ihrem Plädoyer als Totschlag, nicht als Mord. Die Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe stellte sie in das Ermessen des Gerichts. In einer beim Prozessauftakt verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte erklärt, er habe seine Ex-Freundin nicht töten, sondern ihr einen Denkzettel verpassen wollen. Aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der bei der Tat 17-Jährige noch am Morgen des Tattags zwei Freunden ausführlich erzählt, dass er das Mädchen töten wolle. Das Urteil ist für diesen Mittwoch geplant.

Nur wenige Tage vor der Tat hatte sich das Mädchen von dem jungen Mann getrennt. Der Angeklagte wollte das aber nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht wahrhaben. Er habe das Mädchen als Besitz betrachtet.