Ein junger Mann muss 400 Euro zahlen, weil er in Kernen seine Ex-Freundin wegen eines Handyvideos bedroht hat. Darauf ist der 20-Jährige nackt zu sehen.

Kernen/Waiblingen - Weil er das Recht an seinem Bild in die eigene Hand genommen hat, wurde Christos N. (Name geändert) zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Der Streit mit seiner Ex-Freundin war in fahrlässige Körperverletzung sowie versuchte Nötigung ausgeartet und wurde jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt.

 

Die junge Frau hatte mit ihrem Handy den 20-Jährigen im Adamskostüm in ihrem Bett gefilmt. Ob mit oder ohne sein Einverständnis konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Als sich die beiden nach einem Monat wieder trennten, wollte N., dass die Ex die Bilder löscht. Was der jedoch nicht in den Sinn kam. Auch vor Gericht sah sie die Berechtigung dieser Bitte nicht ein.

Bei einem letzten Treffen kommt es in der Wohnung in Kernen zum Streit

Bei einem letzten Treffen der beiden in der Wohnung in Kernen kam es dann wegen des Handys zum Streit, zu Handgreiflichkeiten und im Verlauf des Gerangels auch zu Verletzungen. Die Frau hatte eine blutige Nase, drei verstauchte Finger sowie einige echte und künstliche Nägel weniger. Dem Angeklagten steckte ein abgebrochener Nagel im unteren Augenlid. Letztendlich konnte sich N. das Handy schnappen und über den Balkon im ersten Stock flüchten. Das weibliche Opfer alarmierte daraufhin die Polizei.

Das war Pech für den Auszubildenden im zweiten Lehrjahr. Denn als er später anrief und das Passwort für das Handy forderte, konnten die Beamten vor Ort die telefonischen Drohungen von Christos N. mithören. Wenn sie ihm den Zugang zu dem Video nicht ermögliche, werde er ihre Fotos ins Netz stellen, sie blamieren und ihr das Leben zu Hölle machen, hatte der Angeklagte erklärt. Immerhin hat er das Corpus Delicti abends noch in den Briefkasten der Betroffenen geworfen, obwohl er keinen Zugriff bekam.

Da die Ex-Freundin auch noch ausgesagt hatte, der Angeklagten habe ihr zuvor schon am Handy Angst gemacht, kam zur Körperverletzung und Nötigung auch noch eine Anklage wegen Bedrohung hinzu. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt, da das weibliche Opfer sich nicht mehr richtig erinnern konnte. Warum die Verletzte erst zwei Tage nach den Tätlichkeiten plötzlich in die Notaufnahme gefahren ist, begründete sie mit einer Grippe.

Beim Angeklagten sind viele Emotionen im Spiel

Für die Rechtsvertreter war nach den Befragungen klar, dass beim Angeklagten auf keinen Fall Vorsatz im Spiel war. Aber dafür viele Emotionen, erklärte der Staatsanwalt. Der gab dem Angeklagten insofern Recht, dass das Video hätte gelöscht werden müssen. Der Vertreter der Anklage gab dem reuigen N. aber zu bedenken, dass seine Lösung des Problems nicht richtig war.

In diesem Sinne äußerte sich auch Amtsrichter Blattner: „Es war nicht die klügste Entscheidung, die Sie getroffen haben.“ Es gebe zwei Wege, in solchen Fällen seine Ansprüche durchzusetzen, gab er Christos N. mit auf den Weg – selber oder durch einen Anwalt. Der gesetzliche Weg dauere zwar etwas länger, sei aber dafür legal. Zum Schluss empfahl Blattner dem jungen Mann noch, am besten gar keine Nacktaufnahmen oder -filme mit einem Handy zu machen.