Ein Mann aus Fellbach wird vom Amtsgericht Waiblingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hat Kokain für einen Kumpel in seiner Wohnung aufbewahrt.

Fellbach/Waiblingen - Weil er ein Ersttäter ist und geständig war, ist der Angeklagte vor dem Amtsgericht Waiblingen glimpflich davongekommen. Er wurde wegen Rauschgiftbesitz zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie der Zahlung von 1500 Euro verurteilt.

 

Dabei handelte es sich nicht um ein Kavaliersdelikt: Immerhin 100 Gramm hochwertiges Kokain und 30 Gramm Marihuana hatte die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Fellbachers entdeckt. Was die Beamten allerdings nicht fanden, waren Verarbeitungs- und Verkaufsutensilien – deshalb musste sich der 41-Jährige vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Kirbach nur wegen des „unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ und nicht als Dealer verantworten.

Den Namen seines Kumpels will der Angeklagte nicht verraten

Denn der Angeklagte trug glaubhaft vor, dass er zwar Marihuana konsumierte, aber das Kokain nur für einen Kumpel aufbewahrt habe. Dessen Namen wollte der Fellbacher jedoch nicht vor Gericht nennen.

Inzwischen habe er mit dem Kiffen aufgehört, erklärte der 41-Jährige, der berufstätig ist und nach eigenen Angaben erst vor ein paar Jahren mit Marihuana angefangen hat. Der Polizeieinsatz sei ihm eine Lehre gewesen; er habe sofort mit einem „kalten Entzug“ begonnen und sei inzwischen clean. „Das war ein Erfolgserlebnis für mich“, erklärte der Beschuldigte.

Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte „bisher ungestreift durchs Leben gekommen ist“, so Kirbach, er „selber den Hebel umgelegt und die Reißleine gezogen hat“, schlossen sich der Amtsrichter und die beiden Schöffen dem Antrag der Staatsanwältin – ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung – an. Die Geldauflage darf der Fellbacher jetzt in 100-Euro-Raten abzahlen.