Ein 19-jähriger Fellbacher wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Arbeitsstunden verurteilt. Der Angeklagte ist dem Amtsgericht bereits bekannt.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

 

Waiblingen - Mit der Pünktlichkeit hat es Roman Adlig (alle Namen geändert) nicht so. Dafür hat der verspätet erschienene Angeklagte Zeugen mitgebracht, die nicht geladen waren und deshalb auch nicht gehört wurden. Der 19-Jährige aus Kernen musste sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Laut Anklage soll er einem Elfjährigen eine Ohrfeige gegeben haben. Oder um es mit den Worten des Angeklagten zu sagen: „Ich habe dem Jungen eine Respektschelle verpasst.“

Angeklagter ist sich Schuld nicht bewusst

Der Vorfall hatte sich im vergangenen September auf der Skateranlage beim Fellbacher Jugendhaus zugetragen. Wie Roman Adlig erzählte, soll der elfjährige Benjamin Binder dort seine Freunde und ihn beleidigt haben. „Er war frech, und irgendwann ist mir der Kragen geplatzt.“ Der Angeklagte räumte die Ohrfeige ein. Seine Schuld wollte er jedoch nicht einsehen.

Das Opfer gab im Zeugenstand das Unschuldslamm. „Ich habe keinen Scheiß gemacht“, sagte der Junge. Sein Freund habe die Idee gehabt, nach dem Vorfall mit der Ohrfeige die Polizei zu rufen. Wie sich dann während der Verhandlung herausstellte, hatte die Mutter des Elfjährigen auf einen Strafantrag verzichtet. Damit war der Fall eigentlich erledigt. Aber das Jugendgericht hat auch einen Erziehungsauftrag. Und Richterin Bayer-Debak kennt den Angeklagten bereits aus einem anderen Verfahren. Es ging um ein Quad, das Roman Adlig im Oktober 2015 mit Freunden gestohlen hatte. Ebenso war er mit dem Geländefahrzeug ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Damals hatte er Auflagen vom Gericht bekommen. Und die hat er nicht alle erfüllt.

Richterin kritisiert Lebensweise des Jugendlichen

Vor allem ärgerte die Richterin, dass Roman Adlig die auferlegten Gesprächstermine mit dem Projekt „Chancensprung“ nicht alle wahrgenommen hat. Dieses richtet sich an junge Menschen, die von schulischen Regelsystemen nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Auch der Angeklagte hat seit seinem Hauptschulabschluss vor zweieinhalb Jahren keinen Anschluss mehr gefunden. Zwei weiterführende Schulen hat er abgebrochen, bis heute lebt der 19-Jährige in den Tag hinein.

Dass er bisher nur sechs Bewerbungen geschrieben hat, kam vor Gericht nicht gut an. „Nicht die Ohrfeige ist das Problem, sondern, dass Sie sich hängen lassen“, sagte der Staatsanwalt. Obwohl Roman Adlig zum Zeitpunkt des Vorfalls schon Heranwachsender war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er bekam 20 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt, ebenso muss er fünf weitere Gespräche mit „Chancensprung“ führen. Richterin Bayer-Debak rügte die „Respektschelle“ als indiskutabel und riet Roman Adlig, sich endlich nach einem richtigen Job umzusehen: „Die Skateranlage braucht keinen Hilfssheriff.“