Ein Angeklagter soll im F3-Bad in Fellbach ein achtjähriges Mädchen verletzt haben. Das Kind hatte zuvor seiner Tochter die Schwimmnudel weggenommen. Jetzt musste er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Fellbach/Waiblingen - Auf der Anklagebank sitzt Manfred Grumbach (Name geändert). Der 49-Jährige ist ein Baum von einem Mann, kräftig und sportlich. Er muss sich vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Vorwurf: Er soll einem achtjährigen Mädchen die Schwimmnudel unter dem Arm weggezogen und sie dabei verletzt haben.
Laut Anklage soll es zu Schürfwunden gekommen sein
Der Fall hat sich am 10. September des vergangenen Jahres im F3-Bad in Fellbach zugetragen. Manfred Grumbach war am frühen Abend mit seiner zweieinhalbjährigen Tochter im Lehrschwimmbecken. „Um uns herum haben drei Mädchen ständig für Unruhe gesorgt“, erzählt der Angeklagte. Irgendwann habe eines der Mädchen seiner Tochter die Schwimmnudel einfach weggenommen. Das fand der arbeitssuchende Informatiker jedoch nicht lustig und zog der Achtjährigen die Poolnudel unter dem Arm weg. Laut Anklage soll es dabei zu Schürfwunden gekommen sein.
Doch damit war die Geschichte nicht beendet. „Plötzlich stand die Bademeisterin vor mir und fragte, warum ich dem Mädchen die Schwimmnudel weggenommen habe“, berichtet Manfred Grumbach. Daraufhin wollte er die Achtjährige zur Rede stellen. Und hier gehen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und die Angaben des Angeklagten auseinander. Laut Anklage soll der 49-Jährige das Mädchen am Oberarm gepackt haben. Das bestreitet er allerdings: „Ich werde doch meinem Kind nicht vorleben, wie man Gewalt ausübt“, sagt er.
Der Angeklagte bestreitet, das Mädchen angefasst zu haben
Manfred Grumbach hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Er habe das Kind zu keinem Zeitpunkt angefasst, beteuert er mehrmals vor Gericht. Die Polizei wurde von der Mutter der Achtjährigen informiert. Sie sitzt als Zeugin vor der Richterin Bayer-Debak. Ihre Tochter habe schrecklich geweint, erzählt die 44-Jährige. „Als ich ihn auf den Vorfall ansprechen wollte, wurde er aggressiv und sagte ‚Leck mich am Arsch`.“
Diese Beleidigung, die ebenfalls Gegenstand der Anklage ist, streitet Manfred Grumbach ab. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt er. Licht ins Dunkel soll die Aussage der Bademeisterin bringen. „Der Angeklagte hat im Becken das Mädchen am Arm gepackt und gesagt, dass sie die Wahrheit sagen soll“, sagt die 32-Jährige. „Ich würde das allerdings nicht als fahrlässige Körperverletzung beurteilen“, sagt sie auf Nachfrage der Richterin. Von der Beleidigung gegen die Mutter des Mädchens hätte sie nichts mitbekommen.
Die Richterin Bayer-Debak sieht nach der Beweisaufnahme das Verhalten des Angeklagten als Grenzfall, aber nicht als fahrlässige Körperverletzung. Sie schlägt vor, das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt tut sich mit der Zustimmung zunächst schwer. „Ich bin mir sicher, dass er das Mädchen am Oberarm gepackt hat“, sagt er. Doch schließlich willigt er ein.