Prozess am Landgericht Stuttgart Gutachterin: Ex-Tagesvater hat höchstes Rückfallrisiko

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich der Ex-Tagesvater verantworten. Foto: dpa

Am fünften Tag im Prozess am Landgericht Stuttgart um sexuellen Missbrauch im Rems-Murr-Kreis ging es um die Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung.

Am fünften Tag im Prozess gegen einen ehemaligen Tagesvater aus dem Rems-Murr-Kreis wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist die vom Stuttgarter Landgericht bestellte Gutachterin im Mittelpunkt gestanden. Eineinhalb Stunden lang erläuterte sie den Prozessbeteiligten ihr Gutachten, weitere 90 Minuten lang musste sie Rückfragen von Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung beantworten.

 

Dafür gab es gute Gründe: Die Sachverständige attestierte dem 53 Jahre alten Angeklagten, der die Ausführungen meist mit gesenktem Kopf verfolgte, das höchstmögliche Rückfallrisiko, was als gesetzliche Folge automatisch eine Sicherungsverwahrung neben einer Haftstrafe zur Folge hätte. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund der pädophilen Neigungen des Angeklagten schloss sie hingegen aus. Er habe nicht aus einem Leidensdruck heraus gehandelt, aus dem der Missbrauch von Kindern der einzige Ausweg gewesen sei.

„Die Pädophilie ist der Kern bei ihm und keine Nebenströmung, und sie ist nicht heilbar“, betonte die Sachverständige. Emotional instabile Züge würden sich durch sein Leben ziehen. Er habe ein geringes Selbstwertgefühl und sich Strategien angeeignet, um dieses zu kompensieren und aufzuwerten. Viele Mütter der von ihm betreuten Kinder seien alleinerziehend gewesen. Durch die Zuwendung zu deren Kindern habe er seinen Selbstwert gesteigert. Er habe die Zuneigung mit seinen Taten vermischt, diese habe er in seinen Lebens- und Arbeitsalltag eingebunden. Der Angeklagte sei zwar keine Gefahr für fremde Kinder, aber er habe Antennen für geeignete Opfer und die Fähigkeit, gute Beziehungen zu Kindern aufzubauen.

Familienleben schützte vor Taten bis 2020, sagt Gutachterin

Die Richter wollten von der Sachverständigen vor allem wissen, warum die angeklagten mehr als 40 Taten alle erst zwischen 2020 und 2025 passiert seien, obwohl der Angeklagte eingeräumt hatte, dass er sich bereits seit dem Jahr 2000 kinderpornografisches Material anschaue. Nach Ansicht der Gutachterin könne dies damit zu tun haben, dass der Angeklagte durch sein geordnetes Familienleben und seine Ehe zwischen 2002 und 2013 sowie Scham davon abgehalten wurde.

„In den vergangenen sechs Jahren hat ihn aber nichts mehr von seinen Taten abgehalten. Diese waren eng mit seiner Persönlichkeit verzahnt und waren zu eingeschliffenen Gewohnheiten geworden“, sagte die Gutachterin. Warnsignale seien, dass er den Wunsch geäußert habe, sein Patenkind wiederzusehen, das zu einer Familie gehört, deren ältere Kinder zu seinen Opfern zählten. Ebenso bedenklich sei, dass er nach der Durchsuchung in seinem Haus nochmals bei Eltern wegen einer Betreuung nachgefragt habe, obwohl ihm dies bereits untersagt gewesen sei. Sie könne auch nicht beurteilen, ob der Angeklagte bereit sei, in der Haft an einer Therapie mitzuwirken, die „massiv an seiner Persönlichkeit rütteln“ werde.

Ex-Tagesvater gesteht über 40 Missbrauchsfälle im Rems-Murr-Kreis

Der 53-jährige ehemalige Tagesvater muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als 40 Fällen an mindestens acht Kindern zwischen knapp einem und zwölf Jahren im Rems-Murr-Kreis zwischen 2020 und 2025 vor Gericht verantworten. Zudem ist er wegen der Verbreitung von kinderpornografischem Material über eine Tauschbörse angeklagt. Sämtliche Vorwürfe hat er bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Für den Prozess sind noch mindestens drei weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil soll im Juli verkündet werden.

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