Ein Lehrling ist beim Fellbacher Herbst im Catering-Einsatz. Weil es kein anderes Getränk gibt, greift er zum Kochwein – ein Fehler: An diesem Abend begeht er fünf Straftaten.

Fellbach - Die erste Strafe hat den Angeklagten gleich am Morgen nach seinem Ausraster ereilt: Der Arbeitgeber kündigte dem Koch im zweiten Lehrjahr. Immerhin hatte Johannes M. (Name geändert) in der Nacht zum 8. Oktober beim Fellbacher Herbst fünf Straftaten begangen. Jetzt folgte das juristische Nachspiel vor dem Amtsgericht Waiblingen: Für seine Straftaten bekam der 26-Jährige eine Geldstrafe von 1500 Euro aufgebrummt. Sichtlich angeschlagen saß der Stuttgarter auf der Anklagebank und sagte, er erinnere sich an nichts mehr. Für die Rechtsvertreter gut vorstellbar, denn der junge Mann hatte bei der Festnahme einen Promillewert von 1,93 sowie Rauschgiftreste im Blut.

 

Johannes M. erfuhr erst von der Staatsanwältin, was er verbrochen hatte: Er war bei einem Catering-Einsatz in der Cannstatter Straße kurz vor Mitternacht mit einem Lieferwagen rückwärts aus einer Einfahrt gefahren und auf einen geparkten Fiat geprallt. Das konnte den Betrunkenen jedoch nicht stoppen. Er fuhr ohne Licht und zu schnell durch die von Festbesuchern belebte Straße in Richtung Rathaus – einige Passanten konnten sich nur durch Seitwärtssprünge retten.

Die Faust gegen einen Polizisten erhoben

Johannes M. schaffte es ohne weitere Kollisionen bis zur Schwabenlandhalle, wo er den Kleinlastwagen abstellte. Kurz danach wurde er von der Polizei gestellt. Bei einem Fluchtversuch erhob er die Faust gegen einen Polizisten. Der blockte den Schlag jedoch ab und fixierte den Angreifer.

Daraufhin äußerte der Stuttgarter bis zum Betreten der Ausnüchterungszelle im Polizeirevier gegenüber den Beamten immer wieder heftigste Beleidigungen. Damit hatte sich der 26-Jährige nicht nur einen fahrlässigen und einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zuschulden kommen lassen, sondern auch Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Literweise Kochwein gegen den Durst getrunken

Warum er sich diese Suppe eingebrockt hatte, konnte der Auszubildende, der mit einem anderen Azubi im ersten Lehrjahr im Einsatz war, nur dürftig erklären. Eigentlich hätte ein Koch das Duo verstärken sollen, doch der wurde anderswo gebraucht. Also waren die beiden jungen Männer im Stress. Dann war auch noch vergessen worden, die beiden mit Getränk zu versorgen. Also tranken sie literweise Kochwein gegen den Durst.

Den gab es reichlich, weil der Auftraggeber seinen eigenen Wein beim Kochen verwendet wissen wollte. Als er dann hinausgegangen sei zum Einladen, habe „die frische Luft meinen Geist ausgeknockt“, erklärte Johannes M.. Bis auf wenige Erinnerungsfetzen konnte der Angeklagte praktisch nichts zur Aufklärung vor Gericht beitragen. Das taten dann fünf Zeugen glaubwürdig, sodass die Geschichte für die Rechtsvertreter eindeutig war.

Während die Staatsanwältin angesichts der fünf Straftaten für sieben Monate Haft auf Bewährung plädierte, hielt die Richterin eine Geldstrafe für angemessen: Sie verurteilte den arbeitssuchenden Jungkoch zu 150 Tagessätzen zu je 10 Euro.