Prozess nach Unfallflucht in Baltmannsweiler Angeklagter sagt, er habe an einen Wildunfall geglaubt

Seit Donnerstag muss sich ein 42-Jähriger nach einer mutmaßlichen Unfallflucht vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verantworten. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein 42-Jähriger soll in Baltmannsweiler einen Rollerfahrer angefahren und und schwer verletzt liegen gelassen haben. Die Anklage am Landgericht Stuttgart lautet auf versuchten Totschlag durch Unterlassen.

Viel hat er von dem Zusammenstoß nicht mitbekommen. Im Zeugenstand berichtet das Unfallopfer, wie es am 6. Juli 2022 nach seiner Spätschicht mit dem Motorroller auf der Landstraße zwischen Esslingen und Baltmannsweiler nach Hause fahren wollte. Gegen 23.20 Uhr habe er einige hundert Meter vor dem Ortseingang von Baltmannsweiler einen Schlag wahrgenommen. Dann sei er in einem Gebüsch wieder zu sich gekommen. „Ich dachte, das darf doch nicht wahr sein“, beschreibt der 44-Jährige am Donnerstagvormittag vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart seinen ersten Gedanken nach der Kollision.

 

Nachdem er wieder zu sich gekommen sei, habe er große Schmerzen gehabt. Bei seiner Untersuchung wurden mehrere Knochenbrüche festgestellt, unter anderem die Frakturen zweier Halswirbel. Seit dem Unfall habe er mehrere Operationen über sich ergehen lassen müssen. Er leide immer noch unter Schmerzen, müsse regelmäßig Medikamente nehmen.

Schwer verletzt Richtung Straße gekrochen

Zunächst habe er auf Hilfe gewartet, erklärte der Mann. Es sei aber keine Hilfe gekommen. Er habe vernommen, dass auf der Straße mehrere Autos vorbeigefahren seien. Ein Mobiltelefon habe er zwar in seinem Rucksack dabeigehabt. An dieses sei er aber wegen seiner Verletzungen nicht herangekommen. Er sei dann Richtung Straße gekrochen in der Hoffnung, dass er von einem vorbeifahrenden Autofahrer gesehen werde und Hilfe erhalte. Der Plan ging auf.

Der Unfallverursacher indes soll sich laut der Staatsanwaltschaft nach dem Zusammenstoß nicht um das Opfer gekümmert haben. Er habe sich deshalb des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht. Der angeklagte 42-jährige Ingenieur und Familienvater äußerte sich am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen. Er sei von einer Firmenfeier beim Dulkhäusle gekommen. Dabei habe er auch drei bis vier kleine Bier getrunken. Auf der Heimfahrt sei es zu einem Zusammenstoß gekommen. Er sei durch sein Autoradio abgelenkt gewesen.

Ob er auch zu schnell unterwegs gewesen war oder der Alkohol auf der Firmenfeier eine Rolle gespielt hatte, wird während der Verhandlung noch erörtert werden. Auf dem mehrere hundert Meter langen, geraden Abschnitt im Wald vor dem Ortseingang von Baltmannsweiler sind maximal 100 Stundenkilometer erlaubt. Fest steht jedoch, dass der mit 50 Kubikzentimeter Hubraum schwach motorisierte Roller lediglich mit einer Geschwindigkeit von knapp 50 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen war.

Angeklagter: Habe vom verletzten Rollerfahrer aus der Zeitung erfahren

Zunächst habe er an einen Wildunfall geglaubt, seine Fahrt aber nicht unterbrochen, sagte der Angeklagte. Erinnerungen an die Zeit nach dem Zusammenstoß habe er aber nicht mehr. Am nächsten Tag habe er von dem verletzten Rollerfahrer aus der Zeitung erfahren. Daraufhin habe er sich gestellt.

Die Vorsitzende Richterin Carina Meister zweifelte an den Erinnerungslücken des 42-Jährigen. „Ich weiß nicht, ob mich das jetzt überzeugt“, sagte sie. Bei singulären Erinnerungslücken würden Juristen stets hellhörig. Hinzu komme, dass der Angeklagte am Tag nach dem Unfall bei der Polizei andere Angaben gemacht habe. Dort habe er bereits von einem Rollerfahrer gesprochen. Von einem Wildunfall sei damals keine Rede gewesen.

Der Mann erklärte, dass er wegen des Zeitungsartikels bei der Polizei geschlussfolgert habe, in jener Nacht einen Rollerfahrer erfasst zu haben. Kurz nach dem Zusammenstoß sei ihm dies aber noch nicht klar gewesen, beteuerte der Mann auf der Anklagebank. Seinen Führerschein musste er nach dem Unfall vor zwei Jahren abgeben. Ein Urteil wird am 6. Mai erwartet.

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