Haben die Bayern einen kriminellen Mitarbeiter quasi in die Hohenstaufenstadt abgeschoben? Die Stadt Göppingen hegt im Fall ihres ehemaligen Feuerwehr-Kommandanten diesen Verdacht.

Göppingen - Nun hat das letzte Kapitel in der wendungsreichen Geschichte eines Feuerwehrmannes aus Augsburg begonnen, der in Göppingen jahrelang Wirbel verursacht hat: Die Stadt Göppingen hat die Stadt Augsburg auf 153 000 Euro Schadenersatz verklagt, weil diese die Hohenstaufenstadt nicht vorab über Ermittlungen gegen den Mann informiert hatte. Jetzt haben sich die beiden Parteien vor dem Augsburger Landgericht getroffen, am 29. Juli soll die Entscheidung des Gerichts verkündet werden.

 

Die Kernfrage in dem Fall lautet: Zu wie viel Zusammenarbeit und gegenseitiger Information sind die Kommunen in Deutschland verpflichtet? Denn ginge es in dem Fall um zwei private Arbeitgeber, wäre der Fall nie vor Gericht gelandet.

Trotz Verdacht zunächst kein Disziplinarverfahren eingeleitet

Der Feuerwehrmann hatte vor vier Jahren, am 1. März 2015, seinen Dienst als hauptamtlicher Feuerwehrkommandant in Göppingen angetreten. Zuvor war er bei der Feuerwehr der Stadt Augsburg beschäftigt gewesen – und hatte in dieser Zeit mehr als 60-mal private Bestellungen auf Kosten der Feuerwehr vorgenommen. Die Stadt Augsburg hatte zwar bereits ein halbes Jahr vor dem Wechsel des Mannes nach Göppingen umfangreiche Unterlagen gegen ihn vorliegen, doch ein Disziplinarverfahren leitete sie erst ein, nachdem er in der Hohenstaufenstadt zu arbeiten begonnen hatte.

Dabei schreibt das Beamtenrecht vor, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden muss, sobald der Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht. Dieser Verdacht, so argumentiert die Stadt Göppingen, habe bereits im Oktober 2014 bestanden. Aus der Sicht Göppingens hat die Stadt Augsburg gegen ihre Pflicht verstoßen, sofort ein Verfahren gegen den Mann einzuleiten. Dies habe erhebliche negative Folgen für Göppingen gehabt. Denn wäre vor seinem Wechsel bereits in Augsburg gegen ihn ermittelt worden, hätte der Feuerwehrmann dies der Stadt Göppingen mitteilen müssen – und diese hätte von einer Anstellung abgesehen.

Zwei Jahre lang Bezüge des suspendierten Kommandanten bezahlt

Stattdessen aber trat der neue Kommandant seinen Dienst in Göppingen an, wurde aber nach nur einem halben Jahr im Amt wegen der Ermittlungen gegen ihn vom Dienst suspendiert. Die Göppinger Feuerwehr musste in der Folge über Jahre ohne Kommandanten auskommen. Zu allem Ärger musste Göppingen zwei Jahre lang die – wenn auch reduzierten – Bezüge des Kommandanten weiter bezahlen. Erst nach seiner rechtsgültigen Verurteilung im Herbst 2017 konnte die Stadt die Zahlungen einstellen.

Alles in allem kamen auf diese Weise rund 153 000 Euro an Personalkosten zusammen, die Göppingen nun von Augsburg erstattet haben möchte. Göppingen argumentierte vor dem Landgericht nicht nur mit dem aus der Sicht der Stadt zu spät eröffneten Disziplinarverfahren. Der Göppinger Oberbürgermeister Guido Till ist auch der Ansicht, dass die Augsburger Kollegen die Göppinger auf jeden Fall hätten warnen müssen. Ein juristisch gebotenes Disziplinarverfahren so lange zu verzögern, bis der Beamte den Dienstherrn gewechselt habe, widerspreche nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung, „es ist auch kein politisch korrekter Umgang zweier Städte untereinander“, sagt Till. Der Göppinger Rathauschef will deshalb vor Gericht auch geklärt haben, inwieweit Städte in Deutschland dazu verpflichtet sind, sich gegenseitig zu informieren, um Schaden abzuwenden.

Die Pressestelle der Stadt Augsburg gab am Freitag keine Stellungnahme zu dem Fall ab. Die Position der Stadt vor Gericht ist offenbar, dass es keine Informationspflicht gegeben hat. Die Verzögerung des Disziplinarverfahrens erklärte die Stadt vor Gericht damit, dass die Unterlagen zunächst nicht an der richtigen Stelle im Rathaus angekommen seien.