Prozess: Tödlicher Unfall auf B 295 Für den Unfallverursacher gibt es eine Bewährungsstrafe
Im Oktober 2023 verursacht ein 22-Jähriger einen Autounfall bei Weil der Stadt. Zwei Menschen sterben. Die Suche nach der Unfallursache ist schwierig.
Im Oktober 2023 verursacht ein 22-Jähriger einen Autounfall bei Weil der Stadt. Zwei Menschen sterben. Die Suche nach der Unfallursache ist schwierig.
Die Luft im Saal des Leonberger Amtsgerichts ist stickig – die öffentliche Sitzung findet in einem Container auf dem Hof statt, das eigentliche Gerichtsgebäude wird aktuell saniert. So richtig will die Technik nicht funktionieren, der Bildschirm hängt, die Verteidigung hat kein Internet, die Klimaanlage kommt kaum gegen die 30 Grad Außentemperatur an.
Einen langwierigen Prozess mit aufwendiger Beweisaufnahme erspart der Angeklagte dem Gericht dann allerdings doch. Gleich nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte verlesen hat, räumt der Angeklagte, Jahrgang 2001, die Tat so ein und entschuldigt sich reumütig bei den anwesenden Nebenklägern, dabei schluchzend.
Was war passiert? Im Oktober 2023 ist der Angeklagte bei Dunkelheit und Nässe auf der Bundesstraße 295 von Weil der Stadt in Richtung Renningen unterwegs, wo er in einer langgezogenen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn gerät und dort frontal mit einem Mini Cooper zusammenstößt. Ein folgenschwerer Unfall: Zwei Insassen des Minis, zwei Brüder, sterben. Einer von beiden, der Fahrer, noch direkt am Unfallort. Der andere, der nicht angegurtet auf der Rückbank sitzt, später im Krankenhaus. Zwei weitere Menschen werden schwer verletzt, unter ihnen ist auch der Unfallverursacher.
Dass diese Oktobernacht unverändert beschäftigt, macht schon ein Blick auf die Reihe der Nebenkläger deutlich: Vier Familienmitglieder der beiden Brüder sind mit Anwalt zur Verhandlung gekommen, unter ihnen auch die Ehefrau des Mini-Fahrers. Wie der Anwalt berichtet, habe sie nicht nur Ihren Ehemann verloren, sondern auch den Alleinverdiener der Familie. Sie zieht nun alleine ihre zum Unfallzeitpunkt gerade einmal einjährige Tochter groß. Die Angehörigen haben sich zur Verhandlung Fotos der Verstorbenen ans Revers geheftet.
Ihnen gegenüber sitzt bei der Verhandlung der angeklagte Unfallverursacher, jetzt Mitte 20, der vor und nach dem folgenschweren Unfall nicht weiter im Straßenverkehr auffiel. Er habe nach dem Unfall sein Studium abgebrochen, berichtet der Verteidiger. „Das ging nicht spurlos an ihm vorbei.“ Inzwischen hat er wieder ein duales Studium aufgenommen und ist verlobt. Diese positive Sozialprognose ist es auch, die seine Strafe schließlich milde ausfallen lassen wird.
Der Anwalt der Nebenkläger stützt sich in seiner Schilderung besonders auf widersprüchliche Aussagen des Angeklagten. Dieser hatte, so wird es in der Verhandlung ausgeführt, unmittelbar nach dem Unfall ausgesagt, er habe vor der Kollision vier Lichter nebeneinander wahrgenommen, der Mini Cooper habe überholt – was sich als nicht korrekt herausstellte. Denn die ausgewerteten Airbag-Daten der beiden Fahrzeuge zeichneten ein anderes Bild.
Demnach war der Mercedes des Angeklagten kurz vor dem Aufprall knapp 30 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen. Laut anwesendem Gutachter sei er in der Kurve wegen Untersteuerung auf die Gegenfahrbahn geraten, die Lenkbewegung habe nicht ausgereicht, um die Kurve zu fahren. „Für den Mini-Fahrer war der Unfall nicht vermeidbar“, so der Gutachter.
Warum der Unfall passiert ist, wird auch in der Sitzung nicht eindeutig. Von Müdigkeit oder einem Blick auf das Handy geht der Gutachter nicht aus. „Mein Mandant sucht für sich auch nach einer Erklärung“, kommentiert der Verteidiger. Und der Unfallverursacher selbst sagt: „Ich weiß nicht, wie das passiert ist.“
Am Anfang habe er wirklich gedacht, dass der Unfall so wie in seiner ersten Aussage geschehen sei: „Ich habe nicht gelogen.“ Dann aber habe er das Gutachten gelesen. „Ich konnte es auch nicht fassen. Ich kann mich nur immer wieder entschuldigen.“ Während der Sitzung sitzt er mit verschränkten Händen da, schluckt hin und wieder schwer. „Seine Reue nehme ich ihm ab“, sagt später der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Der Anwalt der Familie der Verstorbenen zweifelt die Ehrlichkeit des Geständnisses an, das der Angeklagte erst nach Eintreffen des Gutachtens abgegeben habe. „Das ist nichts, aber auch gar nichts wert“, sagt er. Kritik gibt es auch für die polizeiliche Arbeit. Etwa, weil die Witwe des verstorbenen Fahrers erst am Tag nach dem Unfall vom Tod ihres Mannes informiert worden sei, obwohl man ihn bereits an der Unfallstelle identifizieren konnte.
Fälschlicherweise habe die Polizei obendrein die Information verbreitet, dass der Mini-Fahrer nicht angeschnallt gewesen wäre. Und der Anwalt kritisierte, dass man dem Angeklagten nicht direkt den Führerschein abgenommen hat. „Dass er jetzt eineinhalb Jahre weiterfahren durfte, ist ein Hohn“, sagt der Anwalt. „Das ist Versagen der Ermittlungsbehörden.“
Ein Fahrverbot wird dem Angeklagten nun vom Richter auferlegt: Sechs Monate darf er sich nicht hinters Steuer setzen. Hinzu kommt eine eineinhalbjährige Haftstrafe, die angesichts der positiven Sozialprognose jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem wird der Angeklagte 4000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen müssen.