Plochingen/Stuttgart - Der zweite von drei Prozessen um einen blutigen Streit zwischen Mitgliedern zweier verfeindeter Gruppen am Stuttgarter Landgericht ist jetzt zu Ende gegangen. Nach zweieinhalb Monaten mit rund drei Terminen in der Woche und einer neunstündigen Marathonsitzung hat die 2. Große Strafkammer nun entschieden, dass sich keiner der drei Angeklagten des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags schuldig gemacht hat. Die Tötungsabsicht habe sich nicht beweisen lassen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Hinblick auf die Geschehnisse vom 8. und 13. Februar dieses Jahres in ihrem Plädoyer von einem eskalierten Revierstreit zwischen rivalisierenden Lagern einer Nachfolgeorganisation der verbotenen Bande Red Legion gesprochen. Erst in der Nürtinger Innenstadt und einige Tage später in der Nähe des Plochinger Bahnhofs waren junge Männer mit Messern und einer Schusswaffe aneinandergeraten. Beide Vorfälle hatten große Polizei- und SEK-Einsätze ausgelöst. Den Bandenbezug sah die Staatsanwaltschaft darin begründet, dass einer der Angeklagten T-Shirts und ein Plakat der Straßengang besessen habe, und dass einer der anderen drei einen Brief aus der Justizvollzugsanstalt mit einer bekannten Grußformel der Organisation unterschieb.
Nur ein Angeklagter war vor Ort
Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass der zur Tatzeit 21-jährige und der damals 19-jährige Angeklagte sich am Nachmittag des 13. Februar mit einem Unbekannten getroffen hatten. Man habe erfahren, dass sich ein von der Gruppe gehasster Mann in einem Barbershop in Plochingen aufhalte. „Sie beschlossen, die Gunst der Stunde zu nutzen, um ihn zu bestrafen“, so die Staatsanwältin. Die Angreifer hätten von der Gewalttat in Nürtingen einige Tage zuvor gewusst und sich rächen wollen. Während der 19-Jährige sich abgesetzt und den damals 20-jährigen dritten Angeklagten informiert habe, hätten die anderen beiden den Gegner in dem Laden erkannt. Letztlich sei der 20-Jährige, kaum war er zu den anderen gestoßen, wieder weggeschickt worden, weil sein Handy hätte geortet werden können. Als dann aber der 29-jährige Besitzer des Friseurladens aufgetaucht sei, hätten sich der 21-Jährige und sein unbekannter Begleiter ertappt gefühlt und diesen statt ihres eigentlichen Gegners angegriffen, um ihre Tatabsicht zu verdecken. Der Friseurbesitzer wurde mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.
„Rachevorwurf erfunden“
Für das Verteidigerteam Manuel Reiger, Thomas Mende, Andreas Baier und Olaf Panten ein konstruierter Tathintergrund. Mende zitierte einen Bericht der Eßlinger Zeitung, in dem ein Bandenexperte bekräftigt hatte, es gebe keine Nachfolgeorganisation der kurdisch geprägten Red Legion. Der Staatsanwaltschaft sei es trotz der Beweise in der Hauptverhandlung nicht gelungen, sich von dieser Vorstellung freizumachen, fügte Panten hinzu. Das Motiv der Rache für den Angriff in Nürtingen sei erfunden, und am Ende auf versuchten Mord zu plädieren, sei unglaublich. Es sei lediglich geplant gewesen, den Mann im Barbershop zu schlagen. Von dem Messer habe der Älteste der Angeklagten erst auf der Flucht erfahren.
Möglichkeit zur Revision
Die Kammer konnte sich mit keiner dieser Versionen anfreunden. Sie sehe bei den Angeklagten eine gewisse Sympathie für die ehemalige Bande, aber mehr sei nicht zu beweisen. Sie verurteilte den bei der Tat 20-jährigen Angeklagten zu einer zweijährigen Jugendstrafe wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung – immerhin habe er seine Unterstützung angeboten. Auch wegen des Besitzes und des Führens einer durchgeladenen Pistole sowie wegen der Beihilfe zum Drogenhandel wurde er verurteilt. Für den Jüngsten gab es eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung, ebenfalls wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.
Der älteste Angeklagte muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Ihm war der Gebrauch des Messers zwar nicht nachzuweisen, aber zugeschlagen habe er sicher, so das Gericht. Von dem unbekannten Angreifer fehlt jede Spur. Das Urteil kann noch angefochten werden.