Ein Duo versprach Anlegern satte Gewinne mit einer rauchfreien E-Zigarette, doch die lösten sich in Rauch auf. Das Stuttgarter Landgericht hat jetzt das Urteil über die beiden Betrüger gesprochen.

Stuttgart - Im Prozess um einen Millionenschwindel mit einer angeblich rauchfreien E-Zigarette sind die beiden Drahtzieher am Dienstag zu Haftstrafen von mehr als zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es nach annähernd 200 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die heute 63 Jahre und 64 Jahre alten Männer aus Mainz und Frankfurt vor mehr als zehn Jahren hunderte gutgläubige aber auch risikobereite Anleger vornehmlich in Deutschland und der Schweiz um 15 bis 20 Millionen Euro betrogen haben (Az: 6 KLs 163 Js 28886/13).

 

Laut Gericht hat das Duo vom Rhein-Main-Gebiet aus europaweit Aktien von Schweizer Gesellschaften verkauft, die eine angeblich marktreif entwickelte, rauch- und tabakfreie E-Zigarette namens „Nicstic“ produzieren würden. Tatsächlich habe das Produkt weder funktioniert noch jemals die Marktreife erreicht, sagte der Vorsitzende Richter Günter Necker. 528 Anlegern seien wertlose Aktien angedreht worden.

Betrüger findet Urteil „lächerlich“

Der 63-Jährige aus Frankfurt wurde wegen jahrelangen schweren Betruges zwischen 2004 und 2007 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, der 64-Jährige aus Mainz zu elfeinhalb Jahren. Mehr als 1000 einzelne Betrugstaten wurden ihnen zur Last gelegt.

Kopfschüttelnd verfolgte der 63-Jährige die Urteilsbegründung. „Nicht zu fassen“, „lächerlich“ und „unfassbar“ rief er dazwischen. In Richtung Staatsanwalt sagte er: „Das geht in die zweite Runde.“ Mit Blick auf die Vorstrafen des Angeklagten sagte Richter Necker, der 63-Jährige habe offenbar „den Betrug zur Lebensphilosophie gemacht“. Auch bei dem 64-Jährigen handele es sich um einen „Hangtäter“.

438 Aktenordner, 118 Umzugskisten mit Beweisen, 80 Zeugen, zwei Reisen in die Schweiz, fast 200 Verhandlungstage: Der Prozess geht als einer der längsten in die Geschichte des Landgerichts ein. Richter Necker fand am Ende deutliche Worte - schließlich hätten die Angeklagten und ihre Anwälte das Ganze durch 18 Befangenheits- und 281 Beweisanträge künstlich in die Länge gezogen. Sogar ein Schlaganfall sei vorgetäuscht worden. Offenbar gebe es für die deutsche Strafprozessordnung „Reformbedarf“, sagte Necker.