Prozess um Bluttat in Feuerbach neu aufgerollt Zweites Urteil um Messer-Mord: statt vier Jahre nun Freispruch

Tatort Wilhelm-Geiger-Platz, Oktober 2021: Die Bluttat beschäftigt die Gerichte erneut. Foto: Andreas Rosar/Fotoagentur Stuttgart

Das Tötungsdelikt an einem 22-Jährigen im Oktober 2021 in Stuttgart-Feuerbach beschäftigt die Gerichte erneut – denn der BGH hat die Urteile gegen vier Beschuldigte aufgehoben. Der erste freut sich nun über einen Freispruch.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Azad A. war 22 Jahre alt, als er in Feuerbach auf offener Straße tödlich verletzt zusammenbrach. Von einem Stich ins Herz getroffen hatte er sich am 10. Oktober 2021 auf den Wilhelm-Geiger-Platz geschleppt, wo ihm Passanten vergebens zu helfen versuchten. Die Bluttat wurde bald geklärt: Mehrere Angreifer hatten ihn in einen Hinterhalt gelockt. Gut ein Jahr später wurden vier mutmaßlich Beteiligte vom Landgericht zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Doch nun ist das erste Urteil Geschichte: Ein 22-Jähriger ist wieder ein freier Mann.

 

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am Mittwoch den 22-Jährigen vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Demnach habe nicht rechtssicher festgestellt werden können, dass der Beschuldigte tatsächlich an dem Überfall auf das Opfer beteiligt gewesen war. Am 21. Dezember 2022 war er noch zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil kommt wenig überraschend: Der 22-Jährige ist seit einer Woche auf freiem Fuß, neben der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt.

Vom Opfer wiedererkannt – nicht rechtssicher genug

Dass der Fall überhaupt wieder aufgerollt wurde, lag an einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH), der im August letzten Jahres das ursprüngliche Urteil der 3. Jugendkammer des Landgerichts aufhob. Die Bundesrichter rügten, dass die Kammer die Identifizierung des Verdächtigen mangelhaft überprüft habe. Im Wesentlichen war der Beschuldigte von einem anderen Opfer belastet worden, das bei dem damaligen Angriff erheblich verletzt worden war. An welchen Merkmalen der Betroffene den vermeintlichen Mittäter sicher erkannt haben will, das sei im ersten Urteil nicht ausreichend dargelegt worden, so der BGH.

Die Bluttat hatte sich in einem Milieu abgespielt, das als Vorläufer für zwei rivalisierende Gruppierungen gilt, die sich seit nahezu drei Jahren in der Region mit Schusswaffen und Handgranaten förmlich bekriegen. Das Opfer Azad A. soll den sogenannten Esslinger Kurden angehört haben. Deren Wurzeln liegen in der verbotenen Straßenbande Red Legion und gehören heute zum Kern der gewaltbereiten Esslingen/Ludwigsburg-Gruppe, die eine Fehde mit der Zuffenhausen/Göppingen-Clique austrägt. Laut Gericht habe der 22-Jährige aussteigen wollen – ein inakzeptabler Verstoß gegen den Ehrenkodex.

Der zweite Teil der Wiederholungsprozesse startet

Außerdem soll der Kurde Azad A. eine Beziehung zur Schwester eines Türken gehabt haben, die dieser zutiefst missbilligte. Der heute 24-Jährige soll auch der Haupttäter gewesen sein, der an jenem 10. Oktober 2021 den tödlichen Messerstich geführt haben soll. Der gesondert verfolgte Mann konnte indes nicht festgenommen werden – er ist in die Türkei geflüchtet und untergetaucht. Nach ihm wird gefahndet.

Schon beim ersten Prozess 2022 hatte sich abgezeichnet, dass die vier Festgenommenen nicht für den tödlichen Messerstich verantwortlich gemacht werden können. Sie waren deshalb lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt worden. Für die drei anderen Beschuldigten beginnt der vom BGH veranlasste neue Prozess am Donnerstag – ebenfalls bei der 4. Strafkammer. Es sind vier Termine bis 27. Februar angesetzt. Von Freispruch ist eher weniger die Rede: Die Bundesrichter sehen bei zwei der Angeklagten zusätzlich den Tatbestand einer Körperverletzung mit Todesfolge für erfüllt.

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