Prozess um Bluttat in Stuttgart Drei Brüder und ein Messerangriff: 17,5 Jahre Haft gefordert

„Wir tun nichts Gewöhnliches“: Beim Prozessauftakt im Januar um den Messerangriff in der Königstraße gab es noch provokante Botschaften. Foto: dpa

Nach der Messerstecherei in der Königstraße im vergangenen Sommer will die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für Angehörige einer polizeibekannten Großfamilie.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Gegen drei Brüder aus einer polizeibekannten Flüchtlingsfamilie sind am Montag im Prozess um einen blutigen Messerangriff in der Königstraße im vergangenen Sommer hohe Haftstrafen gefordert worden. Die 17, 23 und 27 Jahre alten syrischen Männer sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für siebeneinhalb sowie zweimal jeweils fünf Jahre hinter Gitter – zusammengerechnet wären das 17,5 Jahre. Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts dazu wird indes erst am 20. Juni erwartet.

 

Der Fall hat indes auch eine politische Dimension. Die syrische Großfamilie aus Zuffenhausen ist wegen Gewalt- und Messerdelikten hinlänglich gerichtserfahren. Ein vierter, heute 20-jähriger Bruder sitzt wegen einer Messerstecherei am Mailänder Platz für drei Jahre und drei Monate in Haft. Ein fünfter, 22, wurde wegen Bedrohung und Nötigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Ein sechster, 18, verbüßt wegen schwerer räuberischer Erpressung eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Der Familie werden mehr als 150 Delikte aller Art in den Polizeisystemen zugerechnet. Unter anderem der Messerangriff auf eine Gruppe von fünf Passanten in der Königstraße am 30. Juli 2024. Ein Opfer war dabei lebensgefährlich verletzt worden.

Opfer bekommt erst jetzt Visum für Zeugenauftritt

Kurz vor den Plädoyers und der Ziellinie des Gerichtsverfahrens vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat es nun auch das älteste der Opfer geschafft, aus der Türkei einzureisen und im Zeugenstand auszusagen. Monatelang hing der heute 48 Jahre alte türkische Goldhändler aus Istanbul fest im bürokratischen Geflecht eines Visumsantrags für die Einreise nach Deutschland. Kein Wunder: Von der Terminregistrierung über einen externen Dienstleister über die Bearbeitung der Anträge unter Beteiligung von Generalkonsulat Istanbul und der Botschaft in Ankara kann die Wartezeit nach Aussage der Behörden „zwischen einem und sieben Monaten betragen“. Für den Gerichtsprozess der 3. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Stephan Guth eine große Erschwernis – bis zum 14. Verhandlungstag am Montag.

Tatort Königstraße: Die Polizei sichert Spuren nach dem Messerangriff. Foto: red/ Rene Wolff

Das Gericht hatte sich bei den Auslandsvertretungen für eine Beschleunigung eingesetzt – letztlich mit Erfolg. „Ich freue mich, dass unsere harte Arbeit Früchte trägt, Sie hierher zu bringen“, sagte Richter Guth. Damit ist die Kammer nicht weiter auf eine frühere Videovernehmung durch eine Ermittlungsrichterin angewiesen – was womöglich später als rechtsfehlerhaft hätte ausgelegt werden können. Der 48-Jährige gilt als wichtiger Zeuge bei der Frage, warum die Auseinandersetzung in der Königstraße losgebrochen war. Bisher hatte dazu vor allem das lebensgefährlich verletzte 38-jährige Opfer im Zeugenstand ausgesagt – der Ehemann der Stieftochter des 48-Jährigen aus Istanbul.

Streit um eine rauchende Frau mit Kopftuch?

Den genauen Auslöser kennt auch der 48-Jährige nicht, der an jenem Juliabend 2024 ebenfalls Stichverletzungen an Oberarm, Oberschenkel und Hüfte erlitten hatte. Denn beim ersten kurzen Aufeinandertreffen in der Königstraße waren der damals 47-Jährige und seine 52-jährige Ehefrau noch etwas weiter von der Szenerie entfernt. Ihm sei später berichtet worden, dass die Schwester der drei angeklagten Brüder beklagt habe, dass sie von seiner Familie „komisch angeschaut“ worden sei. „Vielleicht deshalb, weil da eine Frau mit Kopftuch auf der Straße rauchte“, so der Zeuge, „das ist ja eigentlich kein Bild in der Öffentlichkeit.“

Der eigentliche Streit brach aber erst zehn Minuten später beim zweiten Aufeinandertreffen los. Diesmal, im oberen Bereich der Königstraße, stellten sich drei Männer der Familie in den Weg. „Und es war deutlich zu erkennen, dass sie unter Strom standen und ein Problem mit uns hatten“, sagte der Mann aus Istanbul. Danach sei alles sehr schnell gegangen. Der Mann seiner Stieftochter habe in einem Durchgang eine stark blutende Verletzung erlitten. Eine Waffe habe er zu keinem Zeitpunkt gesehen, und auch er selbst habe seine Verletzungen erst später festgestellt. Die drei Tatverdächtigen seien geflüchtet, er aber habe die Schwester des Trios festhalten können.

Abschiebungen bisher „faktisch nicht möglich“

Am Donnerstag soll die Beweisaufnahme mit dem letzten Plädoyer der Verteidigung abgeschlossen werden. Die Verteidiger der 23 und 27 Jahre alten Angeklagten haben am Montag Freispruch gefordert. Die Urteilsverkündung ist für den 20. Juni vorgesehen. Der Fall der in Zuffenhausen lebenden syrischen Flüchtlingsfamilie hat parallel dazu die politische Frage aufgeworfen, warum straffällig gewordene Ausländer nicht konsequent nach Syrien oder Afghanistan abgeschoben werden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat hierzu jüngst eine Anfrage bei der Stadtverwaltung gestellt. Die ist bei der Frage nach Abschiebungen allerdings nicht der richtige Ansprechpartner.

Das Landesjustizministerium wiederum verweist auf den Bund. „Eine Abschiebung der kriminellen Familienmitglieder scheiterte bislang an bestehenden Aufenthaltsrechten und Abschiebungsverboten“, sagt Ministeriumssprecher Aniello Ambrosio, „zudem waren Abschiebungen nach Syrien in den letzten Jahren faktisch nicht möglich.“ Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sieht hier Licht am Horizont: Mit einer „Rückführungsoffensive“, festgehalten auf Seite 94 im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Bundesregierung. In 23 Zeilen ist die Rede von Bundesausreisezentren, einem dauerhaften Ausreisearrest sowie mehr Kompetenzen für die Bundespolizei.

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