In dem Prozess um einen Brand in einem Asylbewerberheim in Stuttgart-Heumaden hat die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht neun Monate Haft auf Bewährung für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigerin des ehemaligen Heimbewohners forderte hingegen einen Freispruch.
Stuttgart - In dem Prozess um einen Brand in einem Asylbewerberheim in Stuttgart-Heumaden hat die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht neun Monate Haft auf Bewährung für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigerin des ehemaligen Heimbewohners forderte hingegen einen Freispruch. Bei dem Brand waren zehn der 33 Heimbewohner zum Teil schwer verletzt worden. Der Schaden am Gebäude belief sich auf eine Million Euro.
Der Staatsanwalt erklärte, dass sich der 45-Jährige bei der Tat im Sommer 2012 der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Ermittlungen der polizeilichen Brandexperten in der Brandruine hätten zweifelsfrei ergeben, dass das Feuer im Bett des Angeklagten ausgebrochen sei. Vermutlich habe der Mann im Bett geraucht und sei dabei eingeschlafen. Im Bereich des Bettes sei der größte Substanzverlust durch das Feuer lokalisiert worden, hatte ein Polizist als Zeuge ausgesagt.
Die Verteidigerin forderte hingegen einen Freispruch, weil keine schlüssigen Beweise gegen ihren Mandanten vorgebracht worden seien. Dieser sei bei dem Feuer selbst schwer verletzt worden. Er habe dennoch beherzt eingegriffen und anderen Bewohnern geholfen. Zudem sei nicht durch einen geprüften Sachverständigen untersucht worden, wo und wie das Feuer in der Asylunterkunft entstanden sei.
Der Fall war zuvor bereits am Amtsgericht Stuttgart verhandelt worden. Durch die Aussage einer 34 Jahre alten Zeugin ergaben sich damals Indizien, die darauf hindeuteten, dass der Angeklagte den Brand absichtlich gelegt haben könnte. Deshalb wurde das Verfahren von der Amtsrichterin wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag an das Landgericht verwiesen. In dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer ergaben sich aber für den Vertreter der Anklage keinerlei Belege für eine absichtliche Brandstiftung. Das Urteil der Kammer soll am 9. November verkündet werden.