Ein 25 Jahre alter Syrer soll in seiner Hemminger Flüchtlingsunterkunft gleich zwei Brände verursacht haben. Doch offenbar beschäftigte der Mann schon lange vor dem Brand die Polizei und die Behörden.

Hemmingen - Eine Schlägerei, Stalking-Vorwürfe und schließlich gleich zwei Brände an einem Tag: Ein 25 Jahre alter Mann aus Syrien hat offenbar über längere Zeit die Polizei, Mitarbeiter der Gemeinde Hemmingen und vor allem seine Mitbewohner in einer Asylunterkunft auf Trab gehalten. Seit Dienstag muss er sich wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und schwerer Brandstiftung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

 

Im Kern geht es um zwei Taten aus dem August, bei denen der Mann jeweils eine Matratze in einem Haus in der Hochdorfer Straße angezündet haben soll, aus Frust über seine Lebenssituation. Das erste Feuer legte er laut der Staatsanwaltschaft am Nachmittag des 3. August. Dabei wurde das Zimmer des Angeklagten komplett zerstört, den Schaden schätzt die Gemeinde auf rund 35 000 Euro.

Mitbewohner und Nachbarn beschweren sich

Nur wenige Stunden später soll der 25-Jährige dann im oberen Stockwerk des Hauses erneut gezündelt haben. Weil zufällig ein Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Moment vorbeiradelte und beherzt eingriff, blieb das Feuer ohne große Folgen. Trotzdem hat der Syrer aus Sicht der Ermittler billigend in Kauf genommen, dass zwei Mitbewohner durch den Brand hätten ums Leben kommen können.

Die Anklage scheint aber nur ein Teil dessen abzubilden, was sich in den Monaten zuvor in zwei Flüchtlingsunterkünften abgespielt hat, in denen der Mann wohnte. So war der Syrer offenbar regelmäßig Thema für das Ordnungsamt und die Polizei. Mal, weil sich eine Nachbarin darüber beklagte, dass der 25-Jährige ihrer 18-jährigen Tochter nachsteigen und sie belästigen würde. Mal, weil der Angeklagte nachts große Mülltonnen mitten auf die Straße geschoben hatte, mal, weil es zu einem handgreiflichen Streit mit anderen Bewohnern in der Unterkunft gekommen war.

„Er hat gute und schlechte Tage“

Daniel Grömminger, bis vor wenigen Wochen der Leiter des Hemminger Ordnungsamts, sagt, dass es zeitweise wöchentliche Besprechungen in seiner Abteilung über den Mann gegeben habe. Ständig seien Beschwerden eingegangen, immer wieder flatterten Berichte der Polizei auf seinen Schreibtisch. „Er hat gute und schlechte Tage“, sagt Grömminger im Hinblick auf den Geisteszustand des Angeklagten. An schlechten sei man kaum zu ihm durchgedrungen. Weil aber niemand Anzeige gegen den Syrer erstatten wollte, gingen die Zwischenfälle weiter.

„Niemand wollte mit ihm in einem Zimmer wohnen“, berichtet der Bürgermeister Thomas Schäfer. Die Mitbewohner in den Häusern „haben alle Angst vor ihm gehabt“. Schließlich schickte die Polizei den 25-jährigen gelernten Fliesenleger zum Amtsarzt des Landkreises, der aber keine Einweisung in eine Psychiatrie veranlasste.

Keine eindeutigen Hinweise für dritte Brandstiftung

Im vergangenen Mai brannte es dann zum ersten Mal im Zimmer des Angeklagten, in einer Unterkunft in der Patronat-straße. Ein Gutachter beschied zwar, dass ein technischer Defekt das Feuer ausgelöst habe, doch schon damals äußerten andere Flüchtlinge den Verdacht, der 25-Jährige habe den Brand gelegt. Rund 100 000 Euro an Schaden entstanden durch das Feuer, das Haus wurde unbewohnbar – weshalb auch der Angeklagte umziehen musste. Nachdem es dann im August in der neuen Unterkunft des Mannes wieder brannte, geriet der Syrer schnell in den Fokus der Kripo. Auch eine Verbindung zum dem ersten Brand untersuchten die Ermittler deshalb, konnten aber keine eindeutigen Hinweise finden. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, zur Anklage kamen nur die beiden Brände in der Hochdorfer Straße.

Zu diesen Vorwürfen wollte der Angeklagte am ersten Prozesstag nichts sagen. Bei der Polizei hatte er gestanden. Immer wieder sprach vor Gericht von „Stimmen des Teufels“, die er höre und die einen schlechten Einfluss auf ihn hätten und ihm zum Beispiel befehlen würden, andere Menschen zu schlagen. Ob diese Stimmen mit seiner Cannabis- und Alkoholsucht zu tun hätten, könne er nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen seines Drogenkonsums bei den Brandstiftungen vermindert schuldfähig war. Ein Urteil soll Ende Februar fallen.