Sieben Jahre mussten die Angehörigen der Opfer warten: jetzt wird in Düsseldorf erneut geprüft, wer Schuld an dem Desaster mit 21 Toten trägt. Doch kann diese Frage in dem Prozess beantwortet werden?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Düsseldorf - Die Messe in Düsseldorf hat schon vieles gesehen. Wein und Whisky, Mineralien und Boote, Golfzubehör und Kunst. Doch am Freitag ist nichts von Freizeitstimmung zu spüren. Im Messezentrum fließen Tränen. Weil sich das Duisburger Landgericht dem erwarteten Ansturm an Besuchern nicht gewappnet sah, hat es die Messe angemietet, um den Strafprozess zum Loveparade-Verfahren zu verhandeln. Ein ungewöhnlicher Ort erlebt einen für Großprozesse gewöhnlichen Auftakt.

 

Mit einer Verspätung von 45 Minuten eröffnet Richter Mario Plein die Verhandlung, gerade einmal 45 Zuschauer sitzen zu diesem Zeitpunkt im Messesaal. Viel weniger als erwartet, die Journalisten und Anwälte sind in der Überzahl. Neben den Juristen auf der Richterbank und den drei Vertretern der Staatsanwaltschaft sitzen 38 Rechtsanwalte auf der Seite, auf der die insgesamt 65 Nebenkläger positioniert sind. 32 Verteidiger sitzen im anderen Flügel des Saales, sie stehen den insgesamt zehn Angeklagten zur Seite. Die Angeklagten: Das sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Männer, die für den Veranstalter der Loveparade tätig waren, der Firma Lopavent.

Die Atmosphäre ist nüchtern

Natürlich kennen alle zehn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wissen, dass ihnen zur Last gelegt wird, ein Ereignis geplant und genehmigt zu haben, welches so nie und nimmer hätte genehmigt werden dürfen. 21 Menschen starben am 24. Juli 2010 im Gedränge, wurden zertrampelt und zerquetscht, als Panik ausbrach im viel zu schmalen Zugang auf das Festivalgelände. Bis sie die Vorwürfe offiziell zu hören bekommen, vergehen noch mehrere Stunden. Im Saal der Düsseldorfer Messe erinnert nicht viel an einen Ort, an dem Recht gesprochen wird. Die Veranstaltung hat eher die Atmosphäre einer Aktionärshauptversammlung. Doch die Anwälte sind nicht durch die Bank an zügiger Abwicklung interessiert. Es gibt das für Verfahren dieser Art übliche Vorgehen, ein Test der Machtverhältnisse, ein Beschnuppern, wie weit man gehen kann mit seinen Anträgen und wann die Geduld der anderen Seite endet.

Szenenwechsel. Vom improvisierten Gerichtssaal in Düsseldorf sind es ziemlich genau 30 Minuten bis zum Ort des Geschehens, die Straßenbahn fährt durch, man muss nicht einmal umsteigen. Es geht vorbei an schmucken Reihenhaussiedlungen auf Düsseldorfer Gemarkung, ein Stück über freies Feld und in Duisburg dann durch Wohngebiete, die sehr an den sozialen Wohnungsbau der 60er Jahre erinnern. Selbst die meisten Trinkhallen haben ihr Geschäft eingestellt.

Ein Mann am Ort des Geschehens trauert

In dem berüchtigten Tunnel, in dem sich vor siebeneinhalb Jahren die Besuchermassen quetschten, lärmen heute die Autos. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass hier, in einem kleinen Seitenausgang, die Gedenkstätte für all jene ist, die einen fröhlichen Nachmittag mit dem Leben bezahlten, die zum Teil schwerste Verletzungen davontrugen, die heute noch traumatisiert sind. Ein einzelner Mann steht an diesem Mittag neben den Holzkreuzen mit den Namen der Toten. Er hat Tränen in den Augen. Zum ersten Mal sei er hier, sagt der Mann, der seinen Namen für sich behalten will, in gebrochenem Deutsch. Die Opfer kamen aus vielen Ländern.

Wer an diesem Ort steht, wer die Bilder noch im Kopf hat, die damals um die Welt gingen, der kann sich vielleicht vorstellen, wie es gewesen sein muss, damals. Nachempfinden kann man es nicht. Die Angehörigen der meisten Toten haben ein Bild ihrer Liebsten hinterlassen, es sind meist fröhlich dreinblickende junge Menschen, die ihre Zukunft noch vor sich hatten. Ein von Wind und Regen verwaschener Plüschteddybär liegt neben einer Kerze, die schon lange erloschen ist. „Viel Glück“ wünscht der Mann mit den Tränen in den Augen, bevor er geht.

Das Gedränge und Gequetsche wird in der Anklageschrift in nüchternem Juristendeutsch beschrieben, da ist von Menschenverdichtung die Rede und von Durchflusskapazitäten. Schon Stunden bevor die Schrift zur Verlesung kommt, haben manche Prozessbesucher diese Bilder im Kopf. Auch im improvisierten Gerichtssaal der Messe wird geweint und gekämpft – um einen Teil der Zuschauer. Unter denen haben die Verteidiger potenzielle Zeugen ausgemacht, Menschen, die dabei waren und von dem Grauen berichten können.

Sind Zeugen im Saal?

Mario Plein, der Vorsitzende der 6. Strafkammer, hat zwar bis Ende 2018 Termine angesetzt, in der Regel dienstags, mittwochs und donnerstags, Zeugen hat er aber noch nicht geladen. Gleichwohl erkennt ein Verteidiger einen Mann, der „auf Blatt 33294 der Akten genannt ist und den wir als Zeugen aufrufen werden“, ein anderer Verteidiger macht eine weitere potenzielle Zeugin aus.

Das deutsche Strafrecht verbietet es Zeugen zwar nicht ausdrücklich, schon vor ihrer Vernehmung im Gerichtssaal zu sein – es sieht aber vor, dass eine spätere Aussage speziell daraufhin untersucht werden muss, ob das im Saal Erlebte darauf Einfluss genommen haben könnte. Es gibt zu diesem Zeitpunkt zwar nicht viel zu erleben im Saal, aber auch nachdem mehrere potenziell Betroffene freiwillig die Messe verlassen haben, ist die Verteidigung sehr bemüht, Vorschläge zu unterbreiten, wie so etwas später verhindert werden kann. Es ist das Vorgeplänkel zum Vorgeplänkel.

Dagegen, dass die Kammer Tonaufnahmen von der Verhandlung plant, erhebt sich schon jetzt Widerspruch. Mit rheinländischer Gelassenheit versucht Mario Plein dies zu umgehen. „So geht dat nich“, verfällt er in Dialekt, wenn er glaubt, ein jovialer Zuspruch könne Druck aus dem Kessel nehmen. Doch der Druck steigt.

Neben den drei Berufsrichtern und den beiden Schöffen hat die Kammer drei Ergänzungsrichter und fünf Ergänzungsschöffen bestimmt, Richter, die einspringen, falls in dem wohl Jahre dauernden Prozess ein Mitglied der Richterbank ausfällt. Die Töchter von zwei Ergänzungsschöffen waren im Juli 2010 auch auf der Veranstaltung, gingen nach Hause, bevor es zur Katastrophe kam. Gleichwohl, so die Anwälte, könnten die Schöffen befangen sein. Dann folgt ein langer Streit über die Frage, wann der Befangenheitsantrag zu entscheiden sei.

Verzögerungen kann sich das Gericht nicht leisten

Mario Plein ist anzumerken, dass er Gas geben will. Bis zum 27. Juli 2020 muss ein Urteil vorliegen, andernfalls sind alle Vorwürfe gegen die Angeklagten verjährt. Viele Verteidiger haben im Vorfeld beteuert, auch ihnen liege an einer Entscheidung, auch ihre Mandanten litten und dass sie den Prozess nicht verzögern wollten. Doch genau das wirft ihnen am Mittag ein Vertreter der Nebenkläger vor. Von „Rechtsmissbrauch“ spricht der Anwalt und erntet in den Reihen der Opfer zustimmendes Kopfnicken. Ebenso groß ist der Widerspruch auf der anderen Seite des Saales. „Ein bisschen Zurückhaltung sollte man schon wahren“, mahnt Mario Plein.

Doch zunächst geht der Antragspoker weiter. Verteidiger monieren die Besetzung des Gerichts, der Vorsitzende lehnt den Antrag ab, Verteidiger fordern einen förmlichen Beschluss. Das ist üblich. Üblich ist es auch, dass sich die Kammer kurz zur Beratung zurückzieht. Plein schaltet die Mikrofone aus und lässt am Richtertisch beraten. Es dauert nicht lange, dann wird auch dieses Verfahren gerügt. Es gibt einen Antrag auf Nichtverlesen der Anklageschrift – auch der hat keinen Erfolg. Und dann, um 15.50 Uhr hat das Gericht die erste Runde im Machtkampf gewonnen. Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff erhält das Wort, er darf die Anklage verlesen.

Planungsfehler, Aufsichtsfehler, Rechenfehler – die Anklagebehörde wirft den zehn Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Wie lange es dauern wird und ob es je gelingt, den Angeklagten eine individuelle Schuld nachzuweisen, das weiß im Moment niemand.