23 000 Euro haben drei junge Männer bei einem Einbruch in einen Fellbacher Supermarkt vor zwei Jahren erbeutet. Inzwischen hätten die Angeklagten ihr Leben in den Griff bekommen – darüber sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Stuttgarter Landgericht einig.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Stuttgart - Ohne die Geständnisse der drei jungen Angeklagten wäre es vermutlich schwierig geworden, den Einbruch in einen Fellbacher Supermarkt aufzuklären: Es hatte nur wenige Spuren gegeben, schilderte ein mit den Ermittlungen betrauter Polizeikommissar in seiner Zeugenaussage vor dem Stuttgarter Landgericht am Montag. Über die damalige Freundin eines heute 21-Jährigen, einer Intensivtäterin, seien die Beamten dem Trio auf die Schliche gekommen, berichtete der Polizist am dritten Verhandlungstag.

 

Den drei Männern im Alter von 21, 22 und 24 Jahren wird vorgeworfen, im März 2017 in das Geschäft eingebrochen zu sein und dabei rund 23 000 Euro aus dem Tresor gestohlen zu haben. Den Schlüssel zum Tresor hatte der 21-Jährige seiner Mutter entwendet, die als Kassenchefin in dem Supermarkt angestellt war.

Vergleichsweise hoher Schaden

Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer allen drei Angeklagten eine gute Sozialprognose aus. So hätten der 21- und der 22-Jährige ihre Spielsucht, die sie als ein Motiv für den Einbruch angegeben hatten, inzwischen überwunden und seien dabei, ihre Schulden zu begleichen. Alle drei Männer hätten in den zwei Jahren seit der Tat etwas aus ihrem Leben gemacht – dabei habe die Zeit für sie gespielt. „Hätten wir nach einem halben Jahr abgeurteilt, hätte es vielleicht ganz anders ausgesehen“, sagte die Staatsanwältin.

Für die Angeklagten spreche zudem, dass sie vollumfänglich gestanden hätten, dass sie keine Vorstrafen haben und bei ihrer Tat nicht gegenüber Menschen Gewalt angewandt hatten. Dennoch sei die Schadenshöhe vergleichsweise hoch, das Vorgehen bei der Tat hartnäckig gewesen – nach einem ersten gescheiterten Versuch, in den Supermarkt einzudringen, waren die Männer in der Tatnacht einige Stunden später zurückgekehrt, um den Einbruch zu vollziehen.

Vor diesem Hintergrund plädierte die Staatsanwaltschaft im Falle des 21-Jährigen für ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung sowie auf ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung für den 22-Jährigen – „mit viel gutem Willen“ nach Jugendstrafrecht. Für den heute 24-Jährigen komme eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht mehr in Betracht, er solle, so das Plädoyer der Staatsanwältin, zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden. Er sei in die Tat zwar weniger eingebunden gewesen als seine Komplizen, habe allerdings auch nicht nein gesagt.

Verteidigung bezweifelt Nutzen einer Jugendstrafe

Die beiden Verteidiger des 21 und des 22 Jahre alten Angeklagten vertraten in ihren Plädoyers die Auffassung, dass eine Jugendstrafe im vorliegenden Fall nicht mehr notwendig sei. Sinn und Zweck des Jugendstrafrechts sei es, den Angeklagten zu erziehen – das jedoch hätten die zwei jungen Männer inzwischen alleine hinbekommen. Die Untersuchungshaft habe bei beiden nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Das Leben seines Mandanten sei vor zwei Jahren „kurzfristig aus den Fugen geraten“ – sicherlich auch aufgrund seiner damaligen Freundin, einer Intensivtäterin, betonte der Anwalt des 21-Jährigen. Er sei sich sicher, dass sein Mandant so etwas nie wieder tun werde, beteuerte der Verteidiger des 22-Jährigen.

Der Anwalt des 24-Jährigen erklärte, sein Mandant habe eine Riesendummheit begangen und sei sich dessen bewusst geworden – unter anderem durch die Untersuchungshaft. Der 24-Jährige habe sich bereits bei dem Geschädigten um Wiedergutmachung bemüht. Der Verteidiger plädierte daher für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Das Stuttgarter Landgericht wird am 13. März ein Urteil fällen.