Der 23-jährige Angeklagte beim Auftakt des Friedhofanschlag-Prozesses: „Sehr falsch gehandelt“. Foto: Lichtgut/Julian Rettig
Mit dem Altbacher Friedhofattentat will ein 23-Jähriger „sehr falsch gehandelt“ haben, heißt es beim Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Landgericht. Doch das mutmaßliche Mitglied einer gewalttätigen Gruppierung soll noch mehr auf dem Kerbholz haben.
Nun sitzt er ganz alleine da. Bei der Fehde zweier schießwütiger Gruppierungen in der Region Stuttgart hätte der 23-Jährige beinahe ein tödliches Blutbad angerichtet – mit einem Handgranatenwurf auf die verfeindete Gruppe auf dem Altbacher Friedhof. Am Donnerstag sitzt er unter hohen Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtssaal neben dem Stammheimer Gefängnis und hört die Anklage wegen 15-fachen versuchten Mordes. Von seiner Clique, die in Rapsongs singt, stolz auf den Knast zu sein, ist niemand zu sehen. Auch niemand von den Gegnern. „Sharko“, wie ihn seine Freunde nennen, gilt beim Prozess der 19. Strafkammer des Landgerichts als Einzeltäter.
Dass er der Handgranatenwerfer gewesen sein soll, der am 9. Juni auf dem Friedhof Altbach eine 50-köpfige Trauergemeinde ins Visier nahm, daran lässt der Angeklagte auch keinen Zweifel. An jenem Tag sollte ein verstorbener 20-Jähriger der verfeindeten Esslinger Clique beigesetzt werden. „Der Angeklagte vermutete dort Angehörige der verfeindeten Gruppe“, sagt Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth, Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität. Leugnen wäre zwecklos: Der 23-Jährige wurde sozusagen auf frischer Tat gefasst, von der Polizei in höchster Not vor einem wütenden Mob gerettet, der ihn sonst zu Tode geprügelt hätte. Er erlitt ein schweres Hirn-Trauma. Wie eine Leiche habe er ausgesehen, als ihm in der Klinik der Haftbefehl eröffnet worden sei, erinnert sich sein Verteidiger Stefan Holoch.
„Intikam“, die Rache, bleibt aus
Es gibt zwei Gruppen mit Gangsta-Rapper-Allüren, die sich bekriegen. „Sharko“ soll zur Fraktion Stuttgart-Göppingen gehören. Handelte er im Auftrag? Wie die Gegner aus Esslingen gibt es überwiegend kurdische Hintergründe, wenngleich die gut 500 Beteiligten durchaus multiethnisch zusammengesetzt sind. „Intikam“, rufen sie in Internetvideos bei ihren martialischen Auftritten – türkisch für „Rache“. Auch die Polizei fürchtet am Donnerstag Racheaktionen. Rund um das Gerichtsgebäude sind 15 Mannschaftswagen erkennbar, Hamburger Gitter sichern den Eingang. Doch die Medien sind mit einer Handvoll Zuhörer und mit Nebenklagevertretern alleine. Dabei hat der 23-Jährige kurdischer Herkunft mit iranischem Pass reichlich Rache zu fürchten. Der glimpfliche Ausgang des Friedhofattentats – die Handgranate wurde von einem Baum abgefedert und explodierte an einer anderen Stelle – ist relativ. Ankläger Holzwarth verliest eine lange Liste von Opfern, in deren Körpern und Köpfen teils auch noch heute 2,9 Millimeter große Metallkugeln stecken.
Der Vater ist in Kurdenkreisen politisch aktiv
„Sharko“ lässt sich vom Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann zu seiner Person befragen, auch wenn er manches vergessen hat. Das Alter seiner Mutter oder seines Vaters etwa. Was an seinen Kopfverletzungen liegen soll. 2006 ist er mit den Eltern und einem jüngeren Bruder als Flüchtlingsfamilie erst „in irgendein Bundesland“ und dann in den Kreis Göppingen gekommen. Als 16-Jähriger macht er den Hauptschulabschluss, fängt diverse Ausbildungen in der Metallindustrie an, zuletzt als Berufskraftfahrer.
Der Friedhof in Altbach: Hier explodierte am 9. Juni die Handgranate. Foto: 7aktuell.de// Kevin Lermer
Sein Vater, führt sein Anwalt Holoch aus, sei in Kurdenkreisen politisch aktiv, halte politische Vorträge. Wohl auch nur aus Erzählungen weiß sein angeklagter Sohn, dass der Vater im Iran im Gefängnis saß, zum Tode verurteilt, aber dann irgendwie entkommen und nach Deutschland fliehen konnte. Für den 23-Jährigen gibt es dafür keinen Bonus: Sein Asylantrag wurde am 30. August 2021 abgelehnt, seit August 2022 rechtskräftig und unanfechtbar, wie Richter Winkelmann aus den Akten entnimmt. Eine Duldung ist Ende September 2023 ausgelaufen.
Und dann gibt es noch eine Messerstecherei
„Sharko“ soll nicht zum ersten Mal ein versuchtes Tötungsdelikt begangen haben. Als er nach dem Anschlag im Juni in Haft saß, erinnerte sich plötzlich ein 24-Jähriger daran, ebenfalls Opfer von ihm geworden zu sein. Am 29. Januar dieses Jahres war’s, als der Mann mit einem Duo in Göppingen in Streit geraten war. Das Opfer rettete sich zu einer Tankstelle an der Ecke der Heininger Straße, wurde dort vom Hauptangreifer erneut mit einem Messer attackiert und mit Stichen schwer verletzt.
Damals wollte das Opfer den Angreifer nicht so genau kennen. Das änderte sich offenbar, als er hörte, dass „Sharko“ nach dem Friedhofsanschlag in Haft saß. Das Verfahren gegen Unbekannt soll dann im Sommer mit dem Altbacher Verfahren verknüpft worden sein. Die Bluttat an der Tankstelle ist daher nun Teil der Anklage. Staatsanwalt Holzwarth wirft dem 23-Jährigen in diesem Fall versuchten Totschlag vor.
Der Anwalt verliest eine Entschuldigung
Der Beschuldigte macht keine Angaben zur Sache, lässt aber Anwalt Holoch eine Erklärung abgeben. Die Vorwürfe zur Tat am Friedhof seien zutreffend. Bei der Tat an der Göppinger Tankstelle habe aber zu keinem Zeitpunkt ein Tötungsvorsatz vorgelegen. „Er weiß, dass er sehr falsch gehandelt hat und lange in Haft muss“, sagt Stefan Holoch, „und er will sich bei sämtlichen zu Schaden Gekommenen entschuldigen.“
Ob das so ankommt? Im Publikum sitzt der Bruder eines Opfers, das von zwei Metallkugeln der gesprengten Handgranate in den linken Oberschenkel getroffen wurde. Nur eine konnte entfernt werden. Ob da eine Entschuldigung reicht? „Ich habe den Angeklagten einfach mal sehen wollen“, sagt der Bruder. Der Prozess wird am 20. Dezember fortgesetzt. Am 14. Dezember müssen sich in einem anderen Verfahren, vor der 4. Jugendkammer des Landgerichts, fünf der jungen Männer, die „Sharko“ auf die Intensivstation geprügelt haben sollen, wegen versuchten Totschlags verantworten.