Ein Asylbewerber aus Gambia soll versucht haben, einen Polizisten über ein knapp vier Meter hohes Geländer zu stoßen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen versuchten Totschlag – doch der Angeklagte hat eine ganz eigene Version der Tat.
Bietigheim-Bissingen - Aus der Heimat geflohen, weil er keine Arbeit fand, mit einem Schlepperboot auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa angekommen, illegal nach Deutschland weitergereist und dort des versuchten Totschlags an einem Polizisten angeklagt: Die Lebensgeschichte eines 22-Jährigen aus Gambia, der seit Donnerstag vor dem Heilbronner Landgericht steht, scheint wie gemalt für die Hetze von Rechtspopulisten – wäre da nicht ein Detail.
„Ich habe ihn als freundlich kennengelernt, als zugewandt. Deshalb habe ich ihm Arbeit gegeben, und die hat er erledigt.“ Der Mann, der das sagt, muss es wissen, schließlich kümmert er sich als Hausmeister um die Unterkunft in Bietigheim-Bissingen, in der der 22-Jährige lebte. Auch an dem Tag, der nun im Mittelpunkt des Prozesses in Heilbronn steht.
Der Angeklagte rastete mehrmals aus
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Asylbewerber im Wesentlichen, er habe am 6. Dezember 2018 versucht, einen Polizisten über eine Brüstung in 3,70 Metern Höhe zu stoßen und so zu töten. Zudem soll er tags zuvor mit einem Messer auf zwei Mitbewohner losgegangen sein und bei einem weiteren Polizeieinsatz in der Unterkunft wiederum Polizisten geschlagen und getreten haben, auch das im vergangenen Herbst. Laut dem Hausmeister hat sich bei dem 22-Jährigen in dieser Zeit „ein Schalter umgelegt“ – zum Schlechten: Nachdem er erfahren habe, dass sein Asylantrag abgelehnt worden war, sei er aggressiv und unfreundlich gewesen.
Am Nikolaustag ist der Gambier laut der Anklage mit einem anderen Hausmeister der Unterkunft in Streit geraten, in dessen Verlauf die Polizei alarmiert wurde. Als die Beamten ankamen, soll der Angeklagte noch wütender geworden sein. Er habe die Beamten beleidigt, nach ihnen getreten, mit den Armen gefuchtelt und um sich gespuckt. Besonders brenzlig wurde die Lage, als sich der Streit auf einen Gang außerhalb des Zimmers des 22-Jährigen verlagerte: Dort habe sich der Angeklagte mit vollem Körpergewicht gegen einen der Polizisten geworfen, in der Absicht, den Beamten über das Geländer zu stoßen. Sogar die Oberschenkel des Polizisten soll der Mann bereits gegriffen haben, um ihn vollends über die Brüstung zu hieven.
Der Polizist hatte laut Zeugen Todesangst
Nur weil sich andere Ordnungshüter auf ihn stürzten, konnte der Absturz des Polizisten, der bereits sein Gleichgewicht nicht mehr richtig halten konnte, verhindert werden, heißt es in der Anklage. Weil sich unter dem Geländer harter Asphaltboden befand, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 22-Jährige den Polizisten töten wollte – oder dessen Tod zumindest in Kauf nahm.
Wie gefährlich die Situation tatsächlich war, schilderte einer der beteiligten Beamten: Schon über Funk sei zu hören gewesen, dass die Kollegen sich in einer Notlage befunden hätten. Obwohl er mit dem Beamten, der auf das Geländer gedrückt wurde, schon lange zusammenarbeitet, hätte er ihn „noch nie so erlebt“ wie nach dem Einsatz. „Ich glaube, dass er Todesangst hatte“, sagte der Hausmeister der Unterkunft.
„Ich bin doch nicht verrückt“
Für den Angeklagten, der keinen Beruf hat und die Schule abbrach, scheint das Handgemenge damals keine große Sache gewesen zu sein. Weder will er Polizisten geschlagen noch beschimpft haben. Ja, er habe Ärger mit einem der Hausmeister gehabt. Aber gegen die Polizisten will der Asylbewerber nie die Hand erhoben haben. „Ich bin doch nicht verrückt, die Polizei anzugreifen“, ließ er den Dolmetscher übersetzen. Der Polizist, der beim Prozessauftakt gehört wurde, erzählt aus seiner Sicht die Unwahrheit. Ein Urteil soll im Juli fallen.