Wegen Betrugs ist ein 21-Jähriger in Waiblingen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Er hat unter diversen falschen Namen Markenbekleidung im Internet bestellt, aber nie bezahlt.

Waiblingen - Der Angeklagte gibt sich ahnungslos. Nein, sagt der 21-jährige Mann vor dem Waiblinger Amtsgericht aus, er wisse nicht, wer unter Angabe diverser falscher Namen und E-Mail-Adressen immer wieder Markenkleidung und Schuhe im Wert von mehr als 2000 Euro bei einem Online-Bekleidungsversand auf Rechnung bestellt und nie bezahlt habe. Er sei es nicht gewesen. Der wegen Betrugs und schwerem Diebstahls Angeklagte hat aber auch keine Erklärung dafür, dass fast alle Pakete an seinen Wohnort in Waiblingen geliefert worden sind. Genauso wenig kann er begründen, wieso die Polizei in seinem beschlagnahmten Handy sowohl diese falschen E-Mail-Adressen als auch die dazugehörigen Passwörter entdeckt hat.

 

Rund 4500 Euro Beute bei Einbruch

Die Strategie des 21-Jährigen kommt schlecht an. „Erzählen Sie mir doch keinen Scheiß“, sagt der Amtsrichter Martin Luippold ungehalten. „Das überzeugt hier niemanden“, redet der Verteidiger dem 21-Jährigen ins Gewissen. Doch der junge Mann bleibt dabei, dass er von diesen Betrugsfällen nichts wisse. Auch mit einem Einbruch in ein Schorndorfer Geschäft, bei dem Zigaretten, Bargeld und Rubbellose im Wert von rund 4500 Euro gestohlen wurden, will er nichts zu tun haben. Er habe nur die Lose eingelöst, die ihm Bekannte gegeben hätten, sagt er. Und den gefälschten 100-Euro-Schein, mit dem er in einem Waiblinger Imbiss bezahlen wollte, wobei er ertappt wurde, habe er von einem Schuldner bekommen.

Ein Zeuge, der am Einbruch in den Schorndorfer Laden beteiligt war, und inzwischen in Haft ist, erzählt vor Gericht, der Angeklagte habe bei dem Raub lediglich Schmiere gestanden. Er sagt aber auch, der Angeklagte habe eine leer stehende Wohnung über der seinigen als Lieferadresse für seine Bestellungen im Internet nutzen wollen, mit einem falschen Namensschild am Briefkasten. Die Polizei ist dem 21-Jährigen über einige Umwege auf die Schliche gekommen: Videoaufnahmen aus einem Waiblinger Kiosk entlarvten ihn als den damals Unbekannten, der die gestohlenen Rubbellose eingelöst hatte. Als etwa zwei Monate später Fotos des Angeklagten im Zusammenhang mit Falschgeld auftauchten, erkannte eine Polizistin den Unbekannten aus dem Kiosk-Video wieder.

Verbotene Schlagringe entdeckt

Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei zwei verbotene Schlagringe und ein Messer sicher und nahm auch das Handy des Angeklagten mit. Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse ziehen. So scheint der Angeklagte seine Interneteinkäufe auf Bestellung getätigt zu haben: Er beschaffte die Waren auf Wunsch seiner Kunden, bezahlte die Rechnungen nicht, und verkaufte die Bekleidung zu einem Preis, der etwa halb so hoch war, wie der offizielle Verkaufspreis.

Der junge Mann, der seit 2012 in Deutschland lebt, sei unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen, sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Mit seiner Familie sei der aus dem Kosovo stammende Angehörige einer Roma-Familie viel unterwegs gewesen, habe mal da, mal dort gelebt. Zur Schule gegangen ist er nur kurze Zeit, er hat keinen Abschluss. In Deutschland lebe er mit einer Duldung und wenig Aussicht auf eine legale Beschäftigung.

Das Gericht befand den 21-Jährigen aufgrund der Indizien für schuldig und verurteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Falls er jedoch binnen vier Monaten 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie ein Sozialtraining absolviert, darf er auf eine günstige Prognose des Gerichts hoffen. Ist das der Fall, so muss er seine Haftstrafe nicht antreten und diese wird zur Bewährung ausgesetzt.