Sind da gar nicht zwei Jugendgruppen aufeinander losgegangen, sondern sogar drei? Die multiethnische Clique „K67“ gegen „Milaneos“ und dann gegen überraschend auftauchende „Esslinger“? Es ranken sich viele Geschichten und Legenden um die blutige Auseinandersetzung unter Jugendgruppen vor zehn Monaten auf dem Mailänder Platz – und selbst 13 Verhandlungstage im Stuttgarter Landgericht haben nicht alles klären können. Nun aber steht das Urteil der 3. Jugendkammer des Landgerichts gegen vier Angeklagte bevor – und der Staatsanwalt fordert bis zu dreieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Der 17. November 2023 hatte Entsetzen ausgelöst – und die politischen Debatten über Jugendgewalt in der Stadt neu entfacht. Aus heiterem Himmel waren vor der Stadtbibliothek am Mailänder Platz Jugendliche und junge Männer aus Flüchtlingskreisen übereinander hergefallen – mit Fäusten, mit Messern, mit Macheten, mit Schlagstöcken. Offenbar waren alle Punkt 20 Uhr zu einer Abrechnung verabredet. Zwei 17-Jährige waren mit Messerstichen in Rücken und Nacken schwer verletzt worden.
„Lebensbedrohlicher Blutverlust“
Die rechtsmedizinische Gutachterin Nadine Gilch ordnete am Dienstag die Verletzungen eindeutig ein: „Ohne medizinische Versorgung hätte ein lebensbedrohlicher Blutverlust gedroht“, erklärte sie der Kammer und dem Vorsitzenden Richter Johannes Steinbach. Bei einem Opfer habe es einen beidseitigen Pneumothorax gegeben, „eine akute vitale Bedrohung“. Drainagen retteten den Jugendlichen. Zuvor hatte ein Polizeibeamter mit Tampons und einem Druckverband entscheidende Erste Hilfe geleistet.
Doch wer hat die Messerstiche gesetzt? Seit Juni müssen sich vier junge Männer, zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alt, aus Syrien, dem Irak oder Iran stammend, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung mit Waffen verantworten. Doch sie alle wollen allenfalls Faustschläge verabreicht, keinesfalls ein Messer eingesetzt haben. Das Gericht ist auf Zeugenaussagen, Indizien – und vor allem auf ein Video angewiesen. Es zeigt drei der Angeklagten am Werk, mit Taten zwischen fünf und 50 Sekunden.
Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre
Als Hauptbeschuldigter gilt der Jüngste auf der Anklagebank. Er soll mindestens die drei potenziell tödlichen Messerstiche gegen einen der 17-Jährigen geführt haben. Er soll Streit mit einem der Beteiligten gehabt haben, habe sich dazu mit ihm an Ort und Stelle verabredet – und per Handschlag vertragen, wie er am Dienstag erklären lässt. Doch auf den Videosequenzen ist er nicht zu erkennen. Die Bluttat spielte sich anderswo ab.
Der Staatsanwalt sieht ihn im Plädoyer für überführt an. Wesentlich seien die Aussagen zweier Zeuginnen gewesen, die ihn deutlich erkannt hätten. Ein Telefonat sei „wie ein Geständnis“ gewesen, spätere Erklärungen seien als Schutzbehauptungen zu werten. Nicht zuletzt habe man bei ihm bei einer Durchsuchung eine blutige Hose und eine Machete sichergestellt. Der Ankläger fordert wegen versuchten Totschlags drei Jahre und sechs Monate Haft.
Brüder in den Schlagzeilen
Ebenfalls dreieinhalb Jahre soll ein 19-jähriger Angeklagter hinter Gitter. Dabei ist eine vorausgegangene Haftstrafe zur Bewährung von einem Jahr und neun Monaten eingerechnet. Der 19-Jährige gehört jener Familie aus Zuffenhausen an, die zuletzt in einem weiteren Fall Schlagzeilen machte. Zwei weitere Brüder sollen am 30. Juli, nach Prozesstag 9, auf der Königstraße eine Familie mit Messern angegriffen haben.
Für die Verteidigung ist dagegen klar, dass nichts klar ist: „Diejenigen, die für die Stiche am Milaneo verantwortlich sind, sitzen nicht hier“, sagt Anwalt Sammy Urcun. Es gebe sogar einen DNA-Treffer eines anderen Beteiligten, der im Verfahren nicht berücksichtigt worden sei, betont Anwältin Franziska Rückert. Am Donnerstag hat Richter Steinbach das Wort – mit dem Urteil seiner Jugendkammer.