Der Präsident der Stuttgarter Hells Angels, Lutz Schelhorn, ist mit seiner Klage gegen die Stadt Aachen wegen des Kuttenverbots gescheitert.

Aachen - Der Chef der Stuttgarter Hells Angels ist mit seiner Klage gegen ein Kuttenverbot der Stadt Aachen gescheitert. Nach Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen habe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden, stellte das Verwaltungsgericht Aachen am Mittwoch in einem Urteil fest. Die Stadt habe Rockern das Tragen ihrer Kutten zu Recht zeitweise verboten. Die Richter werteten das Verbot angesichts möglicher Gefahren als nur geringfügigen Eingriff in die Grundrechte.

 

Der Präsident der Stuttgarter Hells Angels, Lutz Schelhorn, hatte wegen des von der Vorweihnachtszeit bis Karneval verhängten Verbots damals auf einen Besuch in Aachen verzichtet und geklagt. Er beanstandete damit einen Eingriff in seine persönliche Freiheit, das Verbot sei diskriminierend.

Stadt hatte auf verschärfenden Konflikt reagiert

Als Kläger reiste der Mann zwar an, die Verhandlung fand aber ohne ihn statt. Schelhorn durfte nicht in den Gerichtssaal, weil er ein T-Shirt mit dem Symbol des Stuttgarter Motorradclubs trug. Der Richter untersagte ihm deshalb das Betreten des Saals. „Das Gericht hätte vorher einen Hinweis geben können. Ich habe aus Respekt meine Jacke schon nicht angezogen“, sagte Schelhorn.

Die Stadt hatte mit dem Verbot auf den sich verschärfenden Konflikt zwischen Rockergruppen reagiert. Wenn die Mitgliedschaft in einer Gruppe zur Schau getragen werde, könne das zu Reaktionen verfeindeter Gruppen führen - bis hin zur Gewaltanwendungen, hieß es darin. Eine Vertreterin der Stadt sagte, bei der großen Sommerkirmes habe es kein Kuttenverbot mehr gegeben, weil sich die Lage in der Stadt demnach etwas beruhigt hatte.

Das Verbot der Stadt Aachen stelle alle Rocker unter den Generalverdacht, kriminell zu sein, sagte der Anwalt des Klägers, Florian Albrecht. Seinem Mandanten und den Stuttgarter Hells Angels sei aber bisher keine kriminellen Vergehen vorzuwerfen. Das Verbot sei ein unverhältnismäßig schwerer Eingriff in die allgemeine Handlungs- und Vereinsfreiheit, sagte Albrecht. Ein Verbot müsse immer konkret an den Einzelfall ausgerichtet sein.