Der Mann mit der Figur eines Kraftsportlers wirkt nicht gerade wie einer, den man eben mal so überwältigen kann. Der 21-jährige Lagerlogistiker erscheint als Zeuge und Nebenkläger vor der 14. Strafkammer des Landgerichts, das die Vorgänge um seine Entführung in Vaihingen und Folterung in einer Gartenhütte in Kaltental in der Nacht zum Dreikönigstag aufklären soll. Er hat beim zweiten Prozesstag am Freitag wohl einiges zu schildern – und ist verwundert, dass er eher nichts zum Fall sagen sollte.
Vier Angeklagten im Alter von 20 bis 27 Jahren wird erpresserischer Menschenraub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die größtenteils berufslosen Männer sollen den heute 21-Jährigen in der Nacht zum 6. Januar auf einem Supermarktparkplatz nahe des Bahnhofs Vaihingen überfallen, geschlagen, beraubt und später in eine Gartenhütte im Elsental des Stadtteils Kaltental verschleppt und gefoltert haben.
Alle reden über die Täter – und über die Opfer?
Laut Anklage wurde er mit Panzertape an einen Stuhl gefesselt, mit einem Holzstab geschlagen, einem Elektroschocker, der aber nicht funktionierte, bearbeitet. Außerdem sollen die Peiniger darüber diskutiert haben, ihn in einen kalten Teich zu tauchen. Dann sei er sich selbst überlassen worden, ehe er sich nach vierstündigem Martyrium um 4.30 Uhr selbst befreien konnte.
Dass die Opferperspektive zu wenig berücksichtigt werde, dass nach Verbrechen immer nur die Täter im Blickpunkt stünden, ist eine allgemeine Klage. Auch Gerichte versuchen dem Rechnung zu tragen, indem sie Geschädigten im Zeugenstand ausreichend Gehör verschaffen – auch um das Ausmaß und die Folgen einer verhandelten Straftat aufzuzeigen und zu bewerten. Und wer sonst könnte die Ereignisse und Tatbeteiligungen genauer schildern?
Die Sache mit dem Marihuana
Der 21-Jährige – groß gewachsen, athletisch, dunkler Vollbart, dunkle gegelte Haare – wirkt im Gerichtssaal nicht gerade erschrocken. Doch dann bringt die Verteidigung der vier Angeklagten den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung ins Spiel. Ein Zeuge hat demnach ein Aussageverweigerungsrecht, wenn er sich durch seine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten und einer Strafverfolgung aussetzen würde.
Immerhin soll es um Marihuana im Wert von mehr als 50 000 Euro gehen, die der Mann aus Fellbach dem 27-jährigen Hauptangeklagten angeblich abgeluchst und damit die brutale Strafaktion ausgelöst haben soll. Der Anwalt des Opfers sieht darin zunächst kein Problem, er brauche auf solcherlei Fragen ja nicht zu antworten. Aber auch die Vorsitzende Richterin Verena Alexander sieht hier ein Recht des 21-Jährigen, sich nicht in eine Bredouille bringen zu müssen.
Jetzt müssen andere über das Martyrium berichten
Drogengeschäfte als Hintergrund – da sagt der 21-Jährige dann lieber doch nichts. Sein Anwalt rät ihm letztlich dazu. Die Geschehnisse müssen nun indirekt aus Polizeiprotokollen beleuchtet werden. Und die Ermittler müssen als Zeugen wiedergeben, was ihnen damals vom Opfer erzählt worden ist. Für die Verteidigung ein Pluspunkt – das macht die Tat wieder etwas mehr abstrakt.
Paragraf 55 – das Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen: Für die Aufklärung ein Problem, wenn Opfer womöglich etwas zu verbergen haben. Richterin Alexander kennt das auch anders. Etwa beim Prozess um Schüsse auf ein damaliges mutmaßliches Führungsmitglied einer gewaltbereiten Gruppierung in Zuffenhausen. Das Opfer erschien im Rollstuhl – und berichtete über das Geschehen. Nur bei Fragen zu seiner Rolle riet eine Anwältin jeweils zum Schweigen.
Der Hauptangeklagte legt ein Geständnis ab
Immerhin haben drei Angeklagte Angaben zum Geschehen gemacht – mal mehr, mal weniger wolkig. Der 27-jährige Hauptangeklagte ließ am Freitag von seinem Anwalt erklären, dass ihm tatsächlich eine größere Menge Marihuana gestohlen worden sei – von dem heute 21-Jährigen. Weil er die Drogen auf Kommission besorgt habe, sei er mit Schulden und „massiven Befürchtungen“ um seine Sicherheit konfrontiert gewesen, so der Angeklagte. In jener Nacht sei „nichts geplant“ gewesen. Alles liege in seinem massiven Drogen- und Alkoholkonsum begründet. „Eine bescheuerte Idee, ein schräger Film“, bilanziert der 27-jährige Vaihinger, „ohne meine Sucht wäre es meinerseits nie dazu gekommen.“