Der wegen Mordes an einer Studentin angeklagte Hussein K. habe mindestens eine Flasche Wodka getrunken, sagte ein Zeuge vor Gericht aus, der mit ihm und anderen jungen Flüchtlingen in der Tatnacht unterwegs war.

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat das Landgericht Freiburg am Dienstag erneut die Stunden vor der Tat beleuchtet. Im Zentrum stand der von dem Angeklagten angegebene Alkohol- und Drogenkonsum. Dieser hat juristisch Bedeutung. Hussein K. habe mindestens eine Flasche Wodka getrunken und Joints geraucht, sagte ein früherer Freund des Angeklagten, der mit ihm und anderen jungen Flüchtlingen in der Tatnacht unterwegs war.

 

Auch in den Wochen und Monaten zuvor habe der Angeklagte täglich Alkohol und Drogen konsumiert. Zudem sei er immer wieder aggressiv geworden. Stunden vor der Tat habe Hussein K. sich von seinen Freunden verabschiedet und sei allein unterwegs gewesen.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. Er gab an, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Mehrere andere Zeugen hatten dieser Darstellung aber widersprochen.

Hussein K. sei nach der Aussage nahezu aller Zeugen vor der Tat nicht sichtbar betrunken gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Dies belegten Videoaufnahmen. Die mögliche Berauschung ist für die Frage von Bedeutung, ob Hussein K. vermindert schuldfähig ist. Das wirkt sich in der Regel strafmildernd aus. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Sebastian Glathe, sieht in der Frage des Alkohol- und Drogenkonsums nach eigener Aussage daher einen der Schwerpunkte.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt

Es geht in dem Prozess aber auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen auf die Höhe der Strafe haben. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben und älter zu sein. Weitere Angaben zu seinem Alter machte der Mann nicht.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen das im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden im Laufe des Novembers erörtert, sagte ein Gerichtssprecher. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und hatte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Freiburg bei einer Pflegefamilie gelebt. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten deutsche Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert wurden.