Das Landgericht Ulm sieht im Ursenwanger Mordprozess bei zwei der vier Männer keine Fluchtgefahr mehr. Sie werden der unterlassenen Hilfeleistung verdächtigt. Das ist das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme.

Ulm - Das Landgericht Ulm hat am Mittwoch die Haftbefehle gegen zwei der vier Angeklagten im Ursenwanger Mordprozess aufgehoben. Das bestätigte der Pressesprecher in Strafsachen, Richter Alexander Spengler, auf Anfrage.