Mit versteinertem Gesicht hört der 52-jährige Beschuldigte am Mittwochmorgen der Fachärztin zu, die am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart eine Stellungnahme zu seinem Gesundheitszustand abgibt. Dem Böblinger wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober einen Zehnjährigen im Röhrer Weg in einen VW-Bus gezerrt zu haben.
Was auf den ersten Blick wie eine Tat mit sexuellem Motiv aussieht, hat sich während der bisherigen Verhandlung als die Tat eines Mannes erwiesen, der unter Wahnvorstellungen leidet. Das bestätigt auch die Gutachterin: Sie diagnostiziert dem Beschuldigten eine Schizophrenie, die sich vermutlich bereits über viele Jahre hingezogen hat. „Aus psychiatrischer Sicht besteht daran kein Zweifel“, sagt Barbara Stitzel. Laut der Ärztin lebt der Mann in einer „psychotischen Parallelwelt“. Wahnvorstellungen, Halluzinationen, das Gefühl, beobachtet zu werden – all das ist offenbar Alltag für den Beschuldigten. Er sei nicht in der Lage, logisch zu reflektieren, geschweige denn, seine Handlungen kritisch abzuwägen – das sei es auch, was so tragisch sei an der ganzen Geschichte.
Weitere Straftaten nicht ausgeschlossen
Die Gutachterin schätzt den 52-Jährigen als schuldunfähig ein und sieht es zudem als wahrscheinlich an, dass seine Wahnvorstellungen ihn zu weiteren Straftaten bewegen könnten – auch zu gefährlicher Körperverletzung. Sie empfiehlt dem Gericht, den Beschuldigten weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Der Mann wird als Beschuldigter geführt, da formell keine Anklage erhoben wurde. Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein Straf-, sondern um ein Sicherungsverfahren.
Als der Beschuldigte im vergangenen Oktober auf sein zehnjähriges Opfer traf, war der Junge gerade mit seinem Kumpel auf dem Schulweg und hatte an einer Baustelle im Röhrer Weg angehalten. Laut den Äußerungen des Beschuldigten habe er geglaubt, dass die Kinder Bilder und Videos von ihm gemacht hätten. In seinem Ärger soll er das Schulkind in seinen Kleinbus gezerrt haben. Nur durch das beherzte Eingreifen dreier Bauarbeiter und des Geschäftsführers des nahe gelegenen Mietlagers konnte Schlimmeres verhindert werden.
Während die Fachärztin über seine psychische Verfassung spricht, schaut der Beschuldigte meist starr vor sich hin. Nur ab und zu runzelt er die Stirn, schüttelt den Kopf oder flüstert seinem Verteidiger etwas zu. Der 52-Jährige, das wird deutlich, ist mit einigen Einschätzungen der Ärztin nicht einverstanden. Seine Unzufriedenheit habe der Beschuldigte ihr gegenüber auch bereits deutlich gemacht, berichtet die Gutachterin. Sei er zunächst offen und redefreudig gewesen, habe er – nachdem er eine erste Wertung der Gespräche bekommen hatte – alle weiteren Gespräche abgebrochen.
Der 52-Jährige leidet an massiven, teils abstrusen Wahnvorstellungen
Die Ärztin zeichnet das Bild eines Mannes, das sich auch seit Tag eins der Verhandlung immer deutlicher herauskristallisiert hat. Sie vermutet, dass seine wahnhaften Vorstellungen bereits um das Jahre 2015 eingesetzt haben – wenn nicht gar früher – und im vergangenen Jahr dann einen Höhepunkt erreichten.
Die Liste der Verschwörungen, die er gegen sich im Gange sieht, ist lang. Er sei überzeugt, dass in seiner Wohnung elektromagnetische Strahlung herrscht, weshalb er oft in seinem VW-Bus schlief, erläutert die Gutachterin. Außerdem, so seine Überzeugung, werde sein Computer manipuliert, Fremde würden seine Rasur oder seinen neuen Haarschnitt kommentieren. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe er mitgeteilt, dass er seit 2005 von einer unbekannten Organisation überwacht werde. An den Verfassungsschutz hätte er sich 2017 gewendet, um eine Bewerbung einzureichen, weil er durch seine privaten Erfahrungen für diese berufliche Tätigkeit abgehärtet sei. An seinem früheren Wohnort Weinheim sei ihm ein Geheimagent begegnet, sein Telefon sei manipuliert und selbst die Mafia habe es auf ihn abgesehen.
Die Schwester als Bösewicht
Die Strippenzieherin hinter all diesen vermeintlichen Attacken gegen ihn sei seine Schwester, berichtet die Gutachterin, die sich mehrere Stunden mit dem Beschuldigten unterhalten hat. „Das sind massive innere Szenarien“, sagt die Ärztin. Auch das Verfahren selbst ist mittlerweile Gegenstand der Wahnvorstellungen: Die Zeugen würden bewusst lügen, habe er ihr mitgeteilt. Die Ordner mit Schriftstücken, die den Richtern vorliegen, sehe er als Beweise dafür, dass er überwacht werde. Und in der Klinik, in der er untergebracht ist, habe er andere Patienten beschuldigt, ihn vergiften zu wollen. „Die Überzeugung, existenziell bedroht zu werden, besteht weiter“, attestiert die Ärztin.
Auch der anfängliche Verdacht eines Sexualdelikts kommt bei der Vernehmung eines Kriminalhauptkommissars an diesem vierten Verhandlungstag auf. Der Polizist bestätigt, dass es dafür keinerlei Hinweise gegeben habe. Die Durchsuchung des Handys auf pornografische Inhalte habe nichts ergeben. Vielmehr habe ein Kollege ihm gegenüber gesagt, dass es das langweiligste Handy gewesen sei, dass er in seiner Polizeikarriere untersucht habe.
Die Plädoyers sind für den 7. Mai geplant.