Prozess um Nazi-Waffen SS-Uniformen und Führerbunker
Kriegsspiele bei Biberach haben im Oktober 2020 Razzien auch in Backnang ausgelöst. Während der dortige Prozess auf sich warten lässt, gab es nun ein Urteil gegen einen anderen Teilnehmer.
Kriegsspiele bei Biberach haben im Oktober 2020 Razzien auch in Backnang ausgelöst. Während der dortige Prozess auf sich warten lässt, gab es nun ein Urteil gegen einen anderen Teilnehmer.
Kriegswaffen, Devotionalien und Symbole aus dunkelster Zeit sowie Wehrmachtsfahrzeuge: Das Treiben, dem die Behörden im Herbst 2020 bei Biberach auf die Schliche kamen, ließ viele Alarmglocken läuten. Als die Ermittler in jenem Oktober schließlich – unterstützt von Spezialeinsatzkräften – in Wohnungen in Backnang, im Kreis Esslingen sowie in München, Augsburg sowie in den Landkreisen Biberach, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen, im Ostallgäu und im Ostalbkreis zuschlugen, stellten sie lasterweise Beweismaterial sicher. Unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffengesetz wurde damals ermittelt.
Dem Backnanger, der offenbar auch Filmrequisiten verleiht, wird unter anderem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, dazu diverse Verstöße gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffengesetz. Laut Staatsanwaltschaft besaß der Mann ohne Erlaubnis verschiedene Arten von Munition, Schwarzpulver und Schusswaffen, die nicht ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht wurden beziehungsweise komplett funktionsfähig waren.
Bis der Prozess gegen ihn über die Bühne geht, wird wohl noch etwas Zeit vergehen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Backnang erklärt, in dem Verfahren gebe es noch keinen Termin für die Verhandlung. „Die personelle Situation und die Eingangszahlen im Strafbereich führen derzeit zu längeren Verfahrensdauern“, so der Sprecher.
Ein Blick nach Esslingen offenbart nun weitere Details zu den Kriegsspielen. Denn ein weiterer Beteiligter stand dort am Montag vor Gericht. Der Prozess gibt einigen Aufschluss darüber, was sich damals abgespielt hat. Bei Bad Schussenried stellten im September 2020 knapp 30 Menschen – es handelte sich um Männer und Frauen im Alter zwischen 27 und 77 Jahren – Szenen aus dem Zweiten Weltkrieg nach. Mit dabei war auch der besagte 65-Jährige aus Esslingen, der bei dem Treffen eine Wehrmachtsuniform trug. Auch Personen in SS-Uniform sollen anwesend gewesen sein. Für das Treffen war auf einem Flurstück bei Bad Schussenried ein Militärlager nachgebaut worden. Auch einen Führerbunker soll es laut der „Esslinger Zeitung“ gegeben haben.
Dieses Treffen war wohl nicht das erste seiner Art. Zumindest während des besagten Wochenendes im September 2020 sollen dabei aber zahlreiche verfassungswidrige Symbole wie etwa Hakenkreuze oder Porträts von Adolf Hitler zu sehen gewesen sein. Wenn diese, wie etwa bei den Dreharbeiten für historische Filme, verwendet werden, müssen sie in den Pausen verdeckt werden. Dies soll bei dem Treffen im Kreis Biberach unterlassen worden sein.
Der Mann aus Esslingen, der nebenberuflich ebenfalls Filmrequisiten verleiht, sagte vor Gericht aus, an dem Treffen nur teilgenommen zu haben, weil er ein Militärfahrzeug verliehen habe. Mit dem Fahrzeug, einem Tatra – ein Lastwagen, der im Zweiten Weltkrieg zum Einsatz kam – fuhr er am besagten Wochenende ohne Zulassung auch auf öffentlichen Straßen. Dies war neben dem Tragen einer Wehrmachtsuniform ein weiterer Anklagepunkt.
Zweck der Ausfahrten war es offenbar, unter anderem für Videos zu posieren, auf denen auch der 65-jährige Esslinger Angeklagte zu sehen ist. Bei dem Treffen, das nicht angemeldet war, sei es darum gegangen, Szenen aus dem Zweiten Weltkrieg möglichst originalgetreu nachzustellen und zu filmen oder zu fotografieren.
Nachdem die Treffen in Wehrmachtsoutfits lange Zeit offenbar niemanden gestört hatten, bekam die Polizei irgendwann einen Tipp, der den Stein ins Rollen brachte. Bei dem Esslinger fanden die Ermittler bei ihrer Razzia unter anderem mehrere teils schussfähige Waffen, die in der Wohnung entgegen aller Vorschriften frei zugänglich aufbewahrt wurden. Darunter waren unter anderem Wehrmachtskarabiner und vollautomatische Sturmgewehre. Um die Waffen inklusive zahlreicher weiterer Beweismittel wie Helme, Uniformen und andere Devotionalien aus der Zeit des Zweiten Weltkrieg abzutransportieren, musste sogar ein Lastwagen mit etwa zehn Quadratmetern Ladefläche eingesetzt werden. Auch die Begutachtung der vielen Beweismittel zog die Zeit bis zum Prozess in die Länge.
Der 65-Jährige Esslinger sagte vor Gericht, er sammle seit seinem 15. Lebensjahr Waffen „aus historischem und militärischem Interesse“. Generell sei ihm bewusst gewesen, dass die Veranstaltung auch der Glorifizierung des Nationalsozialismus gedient habe. Er stufe sich selbst jedoch als unpolitisch ein, er sei ohnehin „nur Fahrer gewesen“, sagte der Angeklagte. Er habe den anderen auch nicht vorschreiben können, wie sie sich kleiden. Nach einem Geständnis und einem Deal mit der Staatsanwaltschaft wurde er schließlich zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Mit Spannung wird nun erwartet, wann der Backnanger Prozess losgeht – und zu welchem Urteil das Gericht dort kommt.
Regelung
Schon bei der Gründung der Bundesrepublik beschlossen die Gesetzgeber, Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen aus dem Dritten Reich zu verbieten. Das Zeigen und Verbreiten von ihnen steht seitdem unter Strafe – bis zu drei Jahre Haft sieht das Strafgesetzbuch vor. Laut der Konrad-Adenauer-Stiftung sollte verhindert werden, dass Überlebende des Holocaust mit diesen Symbolen konfrontiert werden.
Ausnahmen
Erlaubt sind NS-Symbole nur in folgenden Ausnahmefällen: Zur staatsbürgerlichen Aufklärung (etwa in Schulbüchern), zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, etwa dem Verfassungsschutzbericht, in der Kunst (beispielsweise Ausstellungen über Kunst im Dritten Reich), in der Wissenschaft, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte, also beispielsweise Filmen zur NS-Zeit oder über heutigen Rechtsextremismus.