Laut dem Gutachten eines Rechtsmediziners hat der mutmaßliche Raubmörder sein Opfer mit äußerster Brutalität getötet. Der 30-Jährige schlug elfmal mit einem Hammer auf den Kopf der 84-Jährigen ein und stach danach mit zwei Messern zu.

Neuhausen - Am vierten Verhandlungstag um einen Raubmord an einer 84-Jährigen in Neuhausen ist offenbar geworden, mit welch äußerster Brutalität und Grausamkeit der 30-jährige, inzwischen geständige Täter der Frau das Leben genommen hat. Der Tübinger Rechtsmediziner Dietmar Benz berichtete am Donnerstag vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart über die Verletzungen, die er bei dem Opfer festgestellt hat. Anhand derer lasse sich das mutmaßliche Vorgehen des Angeklagten und der Tatablauf rekonstruieren. Seine Erkenntnisse decken sich weitgehend mit der Auswertung der Spurenlage am Tatort, die eine Diplom-Biologin des Landeskriminalamts vorstellte.

 

Mit voller Wucht zugeschlagen

Letztlich sei die Seniorin im September vergangenen Jahres an den massiven Hammerschlägen gegen ihren Kopf und an Messerstichen in den Hals verblutet, erklärte Benz: „Sie hat alles Blut verloren.“ Bei der Obduktion habe er „nur noch tropfenweise Blut“ gefunden.

Der erste Schlag mit dem Gipserhammer habe die 84-jährige frontal am Kopf getroffen – unmittelbar nachdem sie dem 30-Jährigen die Wohnungstür am Abend des 3. September geöffnet habe. Von diesem Hieb sei sie offenbar benommen gewesen. Dann habe der Mann, der es laut der Anklage und auch eigenem Bekunden nach auf das Geld der 84-Jährigen abgesehen hatte, weiter mit voller Wucht zugeschlagen. Zunächst als die Frau auf die Knie gesunken war, aber auch später noch, als sie bereits auf dem Boden lag. Mit mindestens elf Hammerhieben habe er ihr den Schädel zertrümmert. Doch war die Frau nach den Schlägen noch nicht tot, so der Rechtsmediziner Benz. Das habe den Täter seiner Ansicht nach veranlasst, nun mit Messern auf sie einzustechen.

Opfer hatte keine Überlebenschance

Mit einem kleinen Taschenmesser sei es ihm nicht gelungen, die Frau zu töten. Deshalb habe er offenbar ein langes und breites Kochmesser aus deren Küche genommen und dieses der sterbenden Frau zweimal in den Hals gestoßen. Die Tatwaffen ließ der mutmaßliche Täter zurück. Als die Frau von einer Pflegekraft gefunden wurde, lag der Hammer neben der Leiche. Laut dem Rechtsmediziner hätte die Frau weder die Schläge, noch die Messerattacken überleben können. Selbst wenn sie unmittelbar nach der Tat gefunden worden wäre, „hätte sie eine Klinik nicht lebend erreicht“.

Der anhand der Verletzungen abzuleitende Tathergang wird weitgehend von einem Gutachten bestätigt, das eine Diplom-Biologin des Landeskriminalamts nach der Auswertung der am Tatort festgestellte Blutspuren erstellt hat. Letztere verteilten sich bis an die Decke des Flurs.

Am vergangenen Verhandlungstag hatte der Angeklagte überraschend ein Geständnis abgelegt. Er habe in der Wohnung der ihm bekannten Frau, die im Haus seines Schwagers gelebt hatte, Geld stehlen wollen, um die Schulden aus seiner Drogen- und Spielsucht begleichen zu können. Er habe nicht vorgehabt, die Frau zu töten. Der Prozess wird fortgesetzt.