Es geht nur um 2500 Euro, doch er ist Teil eines großen Konflikts zwischen den Ludwigsburger RKH-Kliniken und der Krankenkasse IKK Classic. Vor Gericht hat die Kasse jetzt verloren.

Ludwigsburg - Es geht zwar um einen überschaubaren Betrag, um den sich die Regionale Kliniken Holding (RKH) und die Krankenkasse IKK Classic vor dem Sozialgericht Heilbronn gestritten haben. Doch der Prozess erzählt viel über den Verteilungskampf im Gesundheitswesen – und wie viele Krankenhäuser gerade mit der IKK Classic Probleme haben.

 

„Zahlreiche Kliniken in der Region führen Prozesse mit dieser Kasse“, erklärt Alexander Tsongas, der Sprecher der RKH-Kliniken. Der Fall war deswegen auch Teil einer Sammelklage – die Dresdner Krankenkasse gilt als besonders restriktiv, was Zahlungen angeht. Worum geht es? Im Februar 2017 lag ein 72-Jähriger Mann für sechs Wochen im Krankenhaus Ludwigsburg. Dabei musste ihm teilweise der Dickdarm entfernt werden. Die Operation war erfolgreich – das Krankenhaus hat der Versicherung des Rentners, der IKK Classic, 12 500 Euro in Rechnung gestellt. Zunächst bezahlte die Kasse den Betrag auch. Doch dann ließ sie – wie schon häufig – den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) prüfen, ob es überhaupt notwendig war, den Patienten stationär zu behandeln. Der MDK ist so etwas wie die Gesundheitspolizei und prüft den Betrieb von Kliniken.

Das Gutachten der Krankenkasse geht nach hinten los

Das Ergebnis des MDK-Gutachtens war eindeutig: Die Behandlung war notwendig. Aber die Untersuchung hatte einen für die Krankenhasse unerwünschten Nebeneffekt. Denn die Klinik hat für die Behandlung zu wenig abgerechnet – die Operation wurde nur als einfacher Eingriff verbucht, war aber eine hochkomplexe Angelegenheit. Das heißt übersetzt: Dafür gibt es eigentlich mehr Geld für das Krankenhaus. Genauer gesagt 15 000 Euro.

Im RKH-Verbund freute man sich und stellte eine erhöhte Rechnung an die IKK Classic. Doch in Dresden sah man nicht ein, die fehlenden 2500 Euro nachzuzahlen. Offenbar aber hatte man nicht damit gerechnet, dass die RKH-Manager es auf einen Prozess ankommen lassen wollten. Dazu kam es – seit gut einem Jahr wurde vor dem zuständigen Sozialgericht Heilbronn verhandelt.

Urteil: Die Kasse hat sich „treuwidrig“ verhalten

Der RKH-Verbund verklagte die Kasse und siegte auf ganzer Linie. Die 2500 Euro müssen mit Zinsen bezahlt werden. Dabei hat das Gericht ausgerechnet mit dem MDK-Gutachten argumentiert, das die Kasse selbst in Auftrag gegeben habe. Denn dieses hielt ja fest, dass die Operation nicht einfach, sondern komplex war und daher höher zu vergüten. Zudem hätten die Spitzenverbände von Kassen und Kliniken vereinbart, das Verfahren zu beschleunigen – die Kasse habe sich „treuwidrig“ verhalten, wie es im Juristendeutsch heißt. Schließlich fordere die Krankenkasse häufig die Betreiber von Krankenhäusern auf, ihre Rechnungen zu korrigieren oder zu stornieren, wenn die MDK-Gutachten zugunsten der Kassen ausfallen. Dies müsse umgekehrt allerdings auch gelten, so das Urteil.

Viele Krankenhäuser profitieren von dem Urteil

Solche Streitigkeiten sind nicht selten. „Die Tendenz hat zugenommen, dass Krankenkassen Rechnungen nicht zahlen und den MDK einschalten“, erklärt Alexander Tsongas. Daher ging es den RKH-Kliniken wohl auch darum, im Dauerstreit mit der IKK Classic eine Klärung vor Gericht herbeizuführen. Das Urteil des Heilbronner Sozialgerichts dürfte auch für andere Krankenkassen ein Hinweis sein, ihre Zahlpraxis zu überdenken.