Mit erst 16 Jahren hat er sich über islamistische Anschläge ausgetauscht: Ein Jugendlicher aus Ostfildern (Kreis Esslingen) ist am Freitag in einem nicht öffentlichen Prozess schuldig gesprochen worden. Ins Gefängnis muss er wohl nicht. Warum, begründet das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Im April vergangenen Jahres hatte die Polizei einen damals erst 16-Jährigen aus Ostfildern festgenommen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Tat. Nach fast elf Monaten Untersuchungshaft und einem nicht-öffentlichen Prozess am Stuttgarter Landgericht fiel am Freitag das Urteil. Die zweite große Strafkammer sprach den 16-Jährigen „schuldig, sich bereit erklärt zu haben, ein Verbrechen zu begehen“, gibt das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Dabei ging es dem Bericht zufolge um „einen gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge und in Tateinheit hierzu der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Das Gericht verurteilte den Jugendlichen deswegen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren.
Jugendstrafe auf Bewährung
Dennoch wird er wohl nicht in Haft bleiben. Denn die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die zweite große Strafkammer zeigte sich überzeugt, dass der Verurteilte in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird.
Der Teenager soll islamistisch motivierte Terroranschläge mit drei weiteren jungen Leuten aus Nordrhein-Westfalen geplant haben. Nach der Festnahme hieß es aus Sicherheitskreisen, die Jugendlichen hätten sich in einer Chatgruppe ausgetauscht über mögliche Angriffe mit Messern und Molotowcocktails auf Kirchen oder Polizeiwachen. Konkret waren die Pläne wohl noch nicht.
Kammer: Jugendlicher bereut glaubhaft
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, ist in das Urteil mit eingeflossen, dass der Jugendliche die Anschuldigungen eingeräumt hat und „glaubhaft bereut“. In der mehrtägigen Hauptverhandlung sei der Eindruck entstanden, dass er sich von islamistischem Gedankengut und der islamistischen Szene während der nun fast elf Monate dauernden Untersuchungshaft glaubhaft distanziert und überdies auch die tieferen inneren Ursachen seiner Tat erkannt habe. „Er ist bereit und motiviert, an diesen Ursachen seiner Tat ernsthaft zu arbeiten.“
Das Gericht hat dem Jugendlichen Auflagen erteilt. Unter anderem muss er sich um einen Platz für eine stationäre Heimerziehung bemühen. Auch muss er eine Orientierungsphase beim Kompetenzzentrum gegen Extremismus durchlaufen.