Der Prozess beim Amtsgericht um mutmaßlich rechtswidrige Polizeigewalt wird fortgesetzt. Das Video über die spektakuläre Festnahme an einem Unfallort im Februar 2017 steht weiter im Mittelpunkt.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Doch beim Prozess um mutmaßlich rechtswidrige Polizeigewalt in Stuttgart braucht es mehr als tausend Worte, um ein Bild zu erklären: Vier Polizisten prügeln an einer Unfallstelle in der Innenstadt einen widerborstigen Raucher zu Boden, um ihn festzunehmen. Am Donnerstag setzt das Amtsgericht den Prozess gegen einen 30-jährigen Polizeikommissar fort, dem gefährliche Körperverletzung und versuchte Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen wird.

 

Über die Szenen, die sich am 19. Februar 2017 auf der Willy-Brandt-Straße abspielten und als Video republikweit für Aufsehen sorgten, sind bereits zum Auftakt vor einer Woche mehr als tausend Worte gesagt worden. Etwa von einem 33-jährigen Polizeibeamten, der seine 16 Schläge in die Kniekehlen des Opfers als Zeuge vor Gericht beschrieb. Auch gegen diesen Beamten war ermittelt worden – sein Verfahren wurde aber eingestellt, weil er laut Staatsanwaltschaft in gutem Glauben handelte.

Und dann ist „der Einsatzstock notwendig“

Der Beifahrer eines Unfallautos, nun 37 Jahre alter Nebenkläger, hatte sich geweigert, seine Zigarette auszumachen. Ein Polizeikommissar hatte ihn aufgefordert, das Rauchen einzustellen, weil er einen Atemalkoholtest machen sollte. Das wollte der Unfallbeteiligte nicht – und es kam zu einem Gerangel. Der Polizist versuchte den anderen zu Boden zu ringen – was scheiterte, weil der andere ein durchtrainierter Ringer ist.

In der von einem freien Pressefotografen dokumentierten Szene fiel zum einen der Polizeikommissar mit Faustschlägen auf, zum anderen der heute 33-jährige Beamte mit einem Schlagstock. Warum handelte er in gutem Glauben? „Wenn ein Kollege jemanden zu Boden zu bringen versucht, geht man von der Rechtmäßigkeit der Festnahme aus“, sagt der Beamte als Zeuge. Vom Streit habe er nichts mitbekommen, er habe seinen Auftrag einer Personalienfeststellung erledigt gehabt. Auf die Frage des Nebenklägeranwalts, ob auch er zur Tatzeit am Unfallort geraucht habe, sagt er: „Kann sein.“

Und wie kam es dann zu den 16 Schlägen? „Ein Kollege stürzt zu Boden und dann bekommen es drei Kollegen nicht hin, den Mann zu Boden zu bringen“, sagt der Polizist, „ich habe erkannt, dass der Einsatzstock notwendig ist.“ Denn: „Man unterstützt als Kollege, diese Maßnahme durchzuziehen.“ Der 33-Jährige sagt, er habe „den Einsatzstock eingesetzt, bis das Einknicken der Beine erfolgte“. Um den Arm des am Boden liegenden Mannes unter dem Körper hervorzuholen, habe er noch „einen Knochenhautreiz ausgelöst“.

Warum ein Teil der Szene fehlt

Im Video nicht zu sehen ist die Szene, bei der der Polizeikommissar und der Raucher zu Boden gehen. Für die Lücke zwischen Streit und Festnahme hat der Fotograf eine einfache Erklärung: „Wir filmen immer nur etwa 20-sekündige Szenen und wechseln die Perspektive, damit das Fernsehen das besser schneiden kann.“ Daher sei der Zweikampf kurz nicht gefilmt worden. Diese Pause soll eine bis vier Sekunden gedauert haben. Kritiker hatten vermutet, die Zweikampfszene sei absichtlich herausgeschnitten worden.

Dem Prozess, der erst zwei Jahre nach den Ereignissen stattfindet, droht übrigens eine weitere Verzögerung. Die Schöffin und die Staatsanwältin haben ihre Kinder in derselben Schulklasse. Ist das Befangenheit? Womöglich findet Amtsrichter Gerhard Gauch am Donnerstag auch hierzu klärende Worte.