Prozess um Polizistenmorde von Kusel Die Bilder einer grausamen Nacht
Der zweite Tag im Prozess um die Polizistenmorde von Kusel steht im Zeichen der Opfer. Ihre Kollegen berichten von diesem Einsatz in der Tatnacht. Und ein Freund ist verzweifelt.
Der zweite Tag im Prozess um die Polizistenmorde von Kusel steht im Zeichen der Opfer. Ihre Kollegen berichten von diesem Einsatz in der Tatnacht. Und ein Freund ist verzweifelt.
Man kann es dem Gesichtsausdruck von Raphael Mall ansehen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Kaiserslautern weiß, dass er den Zeugen, die zu ihm an die Richterbank treten, gerade viel zumutet. Zügig blättert er durch den Ordner mit den Tatortfotos, formuliert Fragen, auf die die Zeugen nur kurz antworten müssen. Mall redet saarländischen Dialekt. Das nimmt der Befragung ein bisschen die Dramatik. Vier Männer, alle Polizeibeamte, ruft er nacheinander in den Zeugenstand. Sie waren in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2022 gemeinsam im Dienst.
Zu sechst waren sie losgefahren. In zwei Polizeifahrzeugen und einem Zivilfahrzeug waren sie eigentlich in einer ganz anderen Sache unterwegs, wollten eine Einbruchserie beenden. Im Zivilfahrzeug, einem Tiguan, saßen Yasmin B. (24) und Alexander K. (29) in Uniform. Ihnen fielen gegen vier Uhr früh zufällig zwei Männer auf, die gerade dabei waren, eine erlegte Wildsau in ein Fahrzeug zu verladen. Die Polizeianwärterin und der Hauptkommissar überleben die Personenkontrolle nicht.
Mall zeigt den Zeugen die Bilder ihrer ermordeten Kollegen. „Sie waren mit Herrn K. befreundet“, fragt Mall einen Zeugen, der nur von Alex und nicht von Herrn K. spricht. „Ja“, antwortet der 30-Jährige knapp und beherrscht. Mehr muss er auch gar nicht sagen.
Es geht an diesem Montag um ein Verbrechen, das zeigt, welcher Gefahr Polizistinnen und Polizisten an jedem Streifentag und bei jeder Personenkontrolle ausgesetzt sind. Der zweite Verhandlungstag gehört den Opfern Yasmin B. und Alexander K. Dessen letzte Worte an die Leitstelle sind dokumentiert. Das Gericht spielt seinen Kollegen den Mitschnitt vor. Vier Mal kann man ihn hören. Im Wissen, dass auf diesen Alarmruf niemand rechtzeitig zu Hilfe eilen konnte. „Komm schnell, die schießen, die schießen, komm schnell. Wir sind sind zwischen Ulmet und . . .“ , schreit Alexander K. schwer atmend in sein Funkgerät. Man hört einen Schuss. Dann bricht der Notruf ab. „Das sind die letzten Worte von Herrn K.“, sagt der Richter an dieser Stelle.
Die Leitstelle ruft die lebensbedrohliche Einsatzlage aus. Die vier Kollegen legen ihre schusssichere Ausrüstung an, legen die Maschinenpistolen griffbereit, fahren los. Über GPS ortet die Leitstelle den Tatort. Als die Vier nacheinander dort eintreffen, wissen sie sofort, dass sie zu spät kommen. Auf der Straße steht der Tiguan. Der Motor läuft. Es regnet. Es ist dunkel. Im Licht der Scheinwerfer sehen sie ihre Kollegin auf dem Rücken neben dem Auto liegen. Ihr Waffe steckt noch im Holster, die noch leuchtende Taschenlampe liegt neben ihr, ebenso ihr Notizblock. Ihr Gesicht ist aufgrund einer Schusswunde nicht mehr erkennbar. Auf der Straße breitet sich eine riesige Blutlache aus.
Als die Polizeibeamten den Tatort mit ihren Fahrzeugen ausleuchten, entdecken sie auch ihren Kollegen. Er liegt etwas abseits auf einer Wiese, in der Nähe ein totes Wildschwein. Auch er auf dem Rücken. Auch er mit Kopfschuss und weiteren Schussverletzungen. Neben ihm befindet sich seine leergeschossene Dienstwaffe. 15 Schüsse hat er abgegeben. „Ich wollte aus persönlichen Gründen nicht nah hingehen“, sagt einer seiner Kollegen. Auch der Notarzt und die Rettungssanitäter, die nach der Polizei am Tatort eintreffen, erkennen sofort: Sie kommen zu spät.
Die, die da geschossen haben, das sind nach Überzeugung der Anklage nicht mehrere Menschen. Es ist einzig und allein Andreas S., der Hauptangeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen neben Wilderei zweifachen Mord vor. Yasmin B. soll er aus nächster Nähe mit einer Schrotflinte ins Gesicht geschossen haben. So hat es Florian V. (33) bei seiner Vernehmung berichtet. Auf seine Aussage und Indizienbeweise stützt sich die Anklage. Er ist anders als Andreas S. nicht wegen Mordes angeklagt. Gewerbsmäßige Landwilderei und Strafvereitelung lautet die Anklage gegen ihn. Es war S.s Personalausweis und sein Führerschein, den man neben dem Tiguan am Boden gefunden hat.
Die Wilderei war für Andreas S. und seinen damaligen Kumpel offensichtlich lange eine lukrative Einnahmequelle. Andreas S. belieferte Kunden, ernährte so seine sechsköpfige Familie , nachdem er die Familienbäckerei in der fünften Generation in die Insolvenz geführt hatte. Noch am Vormittag nach der Tat soll Andreas S. das Wild zerlegt haben. Kurz nach der Tat rief er den Mann an, der die Geschäftsfahrzeuge seiner Bäckerei gewartet hatte. Der Kaufmann, der den Anruf erst gegen halb acht bei seinem Frühstückskaffee abhört, sagt, dass S. ihn um Hilfe gebeten habe. Er brauche für sein Auto, das gerade erst beim TÜV war, neue Reifen und Scheiben. Der Mann begriff spät, in was er da reingeriet. Erst im Laufe des Tattages kontaktierte er eine Anwältin und wurde von der Polizei lange verhört.
Er beschreibt Andreas S. bis zum 31. Januar 2022 als den besten Freund, liebevollsten Vater und besten Ehemann, den man sich vorstellen kann. Mittlerweile kann er nicht mehr verstehen, wie Andreas S. ihm nach der Tat so emotionslos gegenübertreten konnte. Und er beschreibt ihn auch als „komplett schmerzfrei“ beim Töten von Tieren. Als er Florian V. mit S. bekannt gemacht habe, habe der eine Waffe in Richtung einer Wiese leergeschossen und gesagt: „Dich findet keiner, wenn du bekifft hierherkommst.“ Andreas S. sei wegen V.s Drogensucht in Sorge um seine Kinder gewesen, meint der Kaufmann. Ihm sei das peinlich gewesen.
Die Ehefrau und Schwiegermutter des Hauptangeklagten machen von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebraucht. Ebenso die Verlobte von Florian V. Am ersten Verhandlungstag hatte der Anwalt von Andreas S. im Namen seines Mandanten eine andere Tatversion verlesen. Er habe in Notwehr geschossen, damit nicht weiter auf ihn geschossen werde. Florian V. sei es gewesen, der das Feuer eröffnet habe. Am Montag weisen die Anwälte von Andreas S. noch einmal darauf hin, dass nicht alle ballistischen Spuren auf ihren Mandanten als Alleintäter deuten. Sie befürchten die Vorverurteilung in den Medien. Richter Raphael Mall kontert das mit der ihm eigenen Art. Genau aus diesem Grund habe das Gericht mehrere Gutachter geladen.