Offiziell gilt bei Stellenbesetzungen das Prinzip der „Bestenauslese“. Doch ein übergangener Richter stoppt das Justizministerium nun schon zum zweiten Mal per Gerichtsbeschluss – und erhärtet den Verdacht der Mauschelei.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Justizministerium von Guido Wolf (CDU) hat bei der Besetzung einer Richterstelle erneut eine schwere Schlappe erlitten. Auf Antrag eines unterlegenen Bewerbers untersagte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits zum zweiten Mal, das Amt eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit dem vorgesehenen Kandidaten zu besetzen. Die bereits im ersten Anlauf gerügte Auswahl des Ministeriums sei wieder fehlerhaft, befanden die Richter. Nach ihren Maßgaben müsse nun eine neue Auswahl erfolgen.