Prozess um Rechtsschutzversicherung Die Doppelrolle des ADAC bei Dieselgate

Vom ADAC gibt es nicht nur Pannen-, sondern auch Prozesshilfe – manchmal aber erst nach einer Klage gegen die ADAC-Versicherung. Foto: dpa

Der Automobilclub präsentiert sich öffentlich als Vorkämpfer für betroffene Fahrzeugkäufer. Doch seine Rechtsschutzversicherung finanziert vor allem Verfahren gegen VW. Nun wurde sie auch in einem Daimler-Fall dazu verurteilt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - In der Dieselaffäre präsentiert sich der ADAC öffentlich als Verbündeter der betroffenen Autokäufer. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband hat der Automobilclub eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingebracht. Damit soll festgestellt werden, dass VW die Kunden durch die manipulierte Motorsoftware „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ habe und ihnen Schadenersatz schulde. Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem bestimmten Motortyp (EA 189) können sich der Klage kostenlos anschließen, zuständig ist das Oberlandesgericht Braunschweig. Zwei große Organisationen nutzten das neue Instrument gemeinsam, um damit „der Sache der Verbraucher zu dienen“, sagte ADAC-Präsident August Markl bei der Vorstellung der Klage.

 

Als wahre Nagelprobe sehen es viele ADAC-Mitglieder, wenn sie für individuelle Klagen gegen die Autohersteller ihre über den Club abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nutzen wollen. Wie alle Versicherungen ist auch die des ADAC bestrebt, die Kosten der Dieselaffäre nicht ausufern zu lassen. Branchenweit summierten sich diese Ende 2018 bereits auf 380 Millionen Euro für Beratungs-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie eine Bilanz des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ausweist. Mit diesem Betrag habe man seit Bekanntwerden der Abgasmanipulationen 144 000 Dieselbesitzer unterstützt. Ohne Rechtsschutz hätten diese bei einem durchschnittlichen Fahrzeugwert von 23 000 Euro bis zur ersten Instanz Anwaltskosten von 5600 Euro und Gerichtskosten von 1100 Euro selbst zu tragen, zusammen 6700 Euro, rechnet der GDV vor.

Schon 50 Millionen Euro zurückgestellt

Auch für die ADAC-Versicherung haben die finanziellen Folgen des Dieselskandals „erhebliche Bedeutung“, wie ein Sprecher sagt. Man habe derzeit fast 50 Millionen Euro an Rückstellungen dafür gebildet. Da es bisher keine höchstrichterlichen Entscheidungen gebe, sei mit weiter steigenden Kosten zu rechnen. Zudem habe das Thema „enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Anwaltschaft“.

Wie alle Unternehmen prüft die ADAC-Versicherung in jedem Einzelfall, ob sie die Deckungszusage erteilt. Klar ist dies bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern mit dem Motor, um den es bei der Musterfeststellungsklage geht. Ansonsten sei zum einen „die Frage nach dem Hersteller maßgeblich“, sagt der Sprecher, vor allem aber „die Betroffenheit des jeweiligen Fahrzeugtyps“. Hauptindiz sei dabei, ob für diesen ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliege. Ablehnen dürfen Versicherungen die Kostenübernahme, wenn eine Klage mangelnde Erfolgsaussichten hat oder gar mutwillig erhoben wird. Ob das der Fall ist, wird zunehmend ebenfalls in Prozessen geklärt. Anwälte klagen darüber, dass sich Versicherer „mit allen Mitteln“ ihrer Zahlungspflicht zu entziehen versuchten. Am Landgericht Stuttgart gibt es zwar noch keine „Welle“ solcher Fälle, wie der Präsident Andreas Singer kürzlich sagte, doch nun ist dort ein Urteil gegen die ADAC-Rechtsschutzversicherung ergangen, das einiges Aufsehen erregen dürfte.

Richter sieht das „Thermofenster“ kritisch

Erstritten hat es die Münchner Kanzlei KAP für den Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4matic, der wegen vermuteter Abgasmanipulationen gegen Daimler klagen will. Die ADAC-Versicherung verweigerte ihm die Finanzierung wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Begründung: Es gebe „keinen konkreten Beleg“ für den Einbau einer unzulässigen Abschaltvorrichtung. Zudem sei die Verwendung eines „Thermofensters“, also einer temperaturabhängig gesteuerten Abgasreinigung, gerade zulässig. Mit einer ähnlichen Begründung wies das OLG Stuttgart jüngst eine Klage gegen Daimler zurück.

Beim Landgericht sah der als „Dieselrichter“ bekannt gewordene Fabian Richter Reuschle die Dinge anders. Wegen der beiden angeführten Ablehnungsgründe, entschied er, dürfe die Deckung nicht verweigert werden. Eine Abschaltvorrichtung müsse der Kläger nicht nachweisen; es genüge, wenn er auf Abweichungen im Abgasverhalten verschiedener Motorreihen verweise. Hier verlange der ADAC zu viel. Auch das Thermofenster sei nicht so klar zulässig, wie der Automobilclub meine. Nur in engen Grenzen sei die temperaturabhängige Abschaltung nach den EU-Vorgaben erlaubt. Das Argument des Motorschutzes, das eine Ausnahme rechtfertigen könne, dürfe dabei nicht überstrapaziert werden. Fazit des Richters: Die Versicherung sei zum Zahlen verpflichtet.

Kanzlei kündigt Fülle von Klagen an

Die Kanzlei KAP sieht sich damit „eindeutig bestätigt“. Man werde nun „eine Fülle von Klagen nachreichen“, kündigte die Anwältin Anja Appelt an. „Absurd“ findet sie es auch vor dem Hintergrund der gegen Daimler erstrittenen Urteile, dass der ADAC den Rechtsschutz „standardmäßig ablehnt“. Ein Sprecher der ADAC-Versicherung sagte, man prüfe, Berufung einzulegen. Da eine Klärung im Interesse der Versicherten sei, führe man bereits mehrere Berufungsverfahren. 22 Verfahren seien rechtskräftig abgeschlossen, die Mehrzahl habe man gewonnen.

Weitere Themen