Experimente mit Drogen, fehlende Motivation in der Schule, Konflikte mit den Eltern: Diese biografischen Hintergründe von zwei der vier Angeklagten wurden am Montag im Prozess um die Schießerei in Esslingen-Mettingen vom September des vergangenen Jahres ausgebreitet. Seit Mitte März läuft die Verhandlung vor der dritten Strafkammer am Landgericht Stuttgart.
Die Lebensläufe der Angeklagten ähneln sich. Zwei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und könnten daher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Daher gab eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ein Gutachten ab. Demnach stammen die beiden jungen Männer aus stabilen Elternhäusern, doch es habe immer wieder Spannungen mit Vater und Mutter gegeben. Einer der Angeklagten, der in Esslingen aufgewachsen ist, habe vier jüngere Geschwister und die Eltern hätten besonders hohe Anforderungen an ihn als ältesten Sohn gestellt, auch in Hinblick auf seine Vorbildfunktion. Doch der junge Mann sei aufgrund schulischer Probleme, schlechter Noten und fehlender Bereitschaft zum Lernen den Erwartungen nicht gerecht geworden, was ihn belastet habe. Um den Wünschen der Eltern dennoch gerecht zu werden, habe er eine Lehre als Anlagentechniker begonnen: „Das war nicht gerade sein Traumberuf, aber er wollte eine Ausbildung vorweisen können.“ Vor seinem Abschluss war der junge Mann jedoch wegen des Verdachts der Beteiligung an der Schießerei verhaftet worden.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestierte ihm Reifeverzögerungen und regte an, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Der andere zum Tatzeitpunkt 20-Jährige, so führte die Sachverständige weiter aus, habe wie sein Mitangeklagter immer wieder mit Drogen experimentiert und Cannabis zu sich genommen. Es gebe aber Millionen von Menschen in Deutschland, die das täten, ohne dass ihnen deswegen eine Sucht attestiert werden könne. So sei es auch bei dem ebenfalls in Esslingen lebenden jungen Mann. Aber durch den Konsum der Drogen sei es wohl zu Motivationsstörungen gekommen, die ein schulisches Scheitern nach sich zogen. Die Eltern hätten mit Vorhaltungen reagiert und versucht, eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
Auch ein Umzug in den Kreis Göppingen habe sich für den jungen Mann nachteilig ausgewirkt, da er aus seinem bisherigen sozialen Umfeld gerissen worden sei und er etwa sein bisheriges Engagement in einem Sportverein aufgegeben habe.
Verhaftung vor Abschluss
Jugendstrafrecht empfohlen
Die Familie sei nach einigen Jahren wieder nach Esslingen zurückgekommen, wo der Angeklagte eine Ausbildung begonnen und diesen Weg anfangs zielstrebig verfolgt habe. Doch dann habe er sich einen Zeh gebrochen, der Weg zur Arbeitsstelle sei dadurch schwieriger geworden und er habe die Ausbildung abgebrochen, so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Der junge Mann wohne noch bei den Eltern und verhalte sich eher wie ein 17-Jähriger. Für ihn könne ebenfalls das Jugendstrafrecht angewandt werden.
Auch der dritte Angeklagte, so sagte eine weitere Sachverständige aus, habe Probleme im Elternhaus gehabt. Als Kind und Jugendlicher sei er äußerst streng erzogen worden, doch mit Erreichen der Volljährigkeit habe er von seinem 18. Geburtstag an machen können, was er wolle. Diese neue Freiheit habe der junge Mann ausgenutzt, sei in Clubs gegangen und habe die Nächte durchgefeiert. Der Prozess wird fortgesetzt.