Der Tatort in Möhringen ist seit Monaten „vorübergehend geschlossen“. Foto: Wolf-Dieter Obst
Der Schuss in einem Imbiss im Zentrum Möhringens Anfang 2025 gilt als Teil des Konflikts zweier verfeindeter Gruppierungen. Die Staatsanwaltschaft will eine harte Strafe.
Das Opfer sitzt nichts ahnend auf einer Klappleiter und betrachtet um 17.56 Uhr ein Youtube-Video auf dem Handy. Um 17.58 Uhr wird das Filmchen jäh unterbrochen. Ein Schuss kracht aus dreieinhalb bis vier Metern Entfernung, die Kugel dringt durch den rechten Unterarm in den Oberbauch. Der Getroffene wird an Leber und Magen lebensgefährlich verletzt. Wer am 28. Januar 2025 in einem Dönerladen kurz vor dessen Eröffnung nahe des Möhringer Bahnhofs geschossen hat, ist für die Staatsanwaltschaft eindeutig: Beim Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht fordert die Anklage gegen einen 26-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten Mordes neun Jahre Haft.
Die Bluttat im Zentrum Möhringens hatte für Aufregung und Verunsicherung gesorgt. Schon wieder ein bewaffneter Angriff unter den gewaltbereiten multiethnischen Gruppierungen, die seit Sommer 2022 vor Feuergefechten und gar einem Handgranatenanschlag, wie auf dem Friedhof in Altbach, nicht zurückschrecken. Diesmal traf es einen zur Tatzeit 27-Jährigen, einen polizeibekannten Mann aus dem Stadtteil Fasanenhof, der schon länger der Zuffenhausen/Göppingen-Gruppe zugerechnet wird. Er überlebt dank ärztlicher Kunst.
Fehlende Erinnerungen sind Ehrensache
Es dauerte nicht lange, ehe das Landeskriminalamt, das den Fall federführend übernommen hatte, einen Tatverdächtigen festnahm. Einen zur Tatzeit 25-Jährigen, der von der Polizei nach den Ereignissen von Altbach im Juni 2023 als angegriffener Trauergast und nach einem Messerangriff im Fasanenhof im Dezember 2023 als Mitglied der verfeindeten Esslingen/Ludwigsburg-Gruppierung geführt wird. Er wohnte nur 200 Meter vom Imbiss entfernt in Möhringen.
28. Januar 2025: Die Polizei ermittelt nach dem Attentat in der Filderbahnstraße. Foto: Andreas Rosar
Doch war er auch der Täter? Im Prozess der 1. Strafkammer des Landgerichts hat die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti seit Oktober vergangenen Jahres keine leichte Aufgabe. Denn in der Szene der multinationalen, vorwiegend kurdisch geprägten Mitglieder ist es gewissermaßen Ehrensache, eher schweigend oder mit großen Erinnerungslücken der Polizei und Justiz gegenüberzutreten. Selbst wenn man im Rollstuhl sitzt, wie in einem anderen, juristisch noch nicht abgeschlossenen Verfahren. Und dann sind da auch noch die Familienverbände, die Unstimmigkeiten lieber abseits der Behörden regeln.
Mutmaßliche Tatwaffe wird Wochen später gefunden
Selbst der letzte der vielen Zeugen, ein Cousin des Opfers, will nicht mehr wissen, ob der angeschossene 27-Jährige einen Vornamen des Täters genannt hat. In der Tatnacht hatte der Cousin die Eltern ins Krankenhaus chauffiert, aber was da gesprochen wurde? „Weiß nicht.“ Der Vater jedenfalls will nichts mehr davon wissen, dass sein verletzter Sohn ihm kurz nach der Tat bei einem Anruf den Namen des Angeklagten verraten hatte. Und der 27-jährige will den Täter nicht einmal kennen, obwohl beide offenbar dieselbe Schule besucht haben.
Die Staatsanwältin argumentiert in ihrem Plädoyer am Mittwoch weniger mit den „Zeugen vom Hörensagen“, sondern mit kriminaltechnischen Befunden. Was ein Polizeihund einige Tage später nur richtungsweise erschnupperte, wurde am 5. März 2025 versteckt im Bereich einer Fußgängerbrücke an der Körsch endgültig gefunden: eine Umhängetasche mit einer Schusswaffe und weiteren Patronen des Kalibers 7,65 Millimeter. Die gleichen Patronen wie die eine, die im Imbiss abgefeuert wurde – mit charakteristischen Verformungen, verursacht durch eine umgebaute Schreckschusswaffe. Die Tasche trägt DNA-Spuren des 26-Jährigen, auch an der Tatwaffe lassen sich Mischspuren mit seiner DNA finden.
Das Rätsel um ein Handyfoto zur Tatzeit
Auch das Handy des Angeklagten dient ihr als Beweis. Das hat keine Telefonkarte, sondern loggt sich nur in offene Wifi-Verbindungen ein. Eine halbe Stunde vor dem Schuss kehrt er demzufolge von einer Tätertherapie aus der Innenstadt nach Möhringen zurück. Um 17.39 Uhr tippt er zu Hause ins Handy: „Bin kurz duschen.“ Dann verharrt das Mobiltelefon im gesperrten Zustand daheim. Es wird erst wieder um 21.22 Uhr entsperrt. Dazwischen, gegen 18.33 Uhr, wird im gesperrten Zustand ein verpasster Anruf quittiert. „Genau im Zeitfenster der Tat wurde das Handy nicht genutzt“, so die Staatsanwältin. Sie fordert wegen versuchten Mordes und Verstößen gegen das Waffengesetz neun Jahre Haft.
Das sieht der Verteidiger freilich ganz anders. Denn auf dem Handy findet sich eine gelöschte Fotodatei, die den Boden der Wohnung zeigt – aufgenommen um 18.01 Uhr. „Das ist doch der Beweis für seine Unschuld“, sagt Anwalt Torsten Fuchs. Da könne er unmöglich von der Tat um 17.58 Uhr zurückgekehrt sein. Das Handy soll dem 26-Jährigen versehentlich zu Boden gefallen sein. Freilich: Fotografieren und löschen kann man auch im gesperrten Zustand, der Angeklagte muss das Handy zu dieser Zeit nicht selbst bedient haben.
Das Urteil wird im Mai erwartet
Wie die 1. Strafkammer das Aussageverhalten der vielen Zeugen bewertet, ist noch unklar. Die Verteidigung sieht jedenfalls in einem Zeugen, der der Polizei den Hinweis auf den Beschuldigten gab, einen hohen Belastungseifer. Dieser war als 29-Jähriger im Dezember 2023 im Fasanenhof von einer Gruppe Gegner mit Messer und Schlagstock schwer verletzt worden und hatte den heute 26-Jährigen unter den Angreifern vermutet. Allerdings konnte der wiederum nachweisen, zur Tatzeit an seiner Arbeitsstelle gewesen zu sein. Die Verteidigung forderte am Mittwoch Freispruch – stellte aber im anderen Falle eine ganze Reihe Hilfsbeweisanträge. Das Urteil wird Anfang Mai erwartet.