Kaum waren die „Bastarde“ festgenommen, da wusste das Opfer des Attentats auch schon, wie die Polizei den Tatverdächtigen auf die Spur gekommen war. „In den Zellen waren Wanzen angebracht“, teilte der Mann telefonisch seinem Bekannten mit, „wahrscheinlich haben die was gesprochen.“ Das Telefonat, auf Türkisch und Deutsch geführt, ist am dritten Verhandlungstag um die Schüsse in Zuffenhausen im Stuttgarter Landgericht zu hören. Der heute 34-Jährige spricht darin über die Gegner, die ihn am 17. März 2023 in der Burgunderstraße niedergeschossen hatten. Er gilt als Führungsmitglied einer von zwei Gruppierungen, die sich seit Sommer 2022 in der Region einen Kampf sogar mit Kriegswaffen liefern.
Schweigen ist Gold in dem Milieu multiethnischer Cliquen, die im Stil von Gangster-Rappern aufeinander losgehen – mit Messern, Schusswaffen und sogar Handgranaten, wie das Attentat auf dem Friedhof in Altbach im Sommer 2023 zeigte. Gemeinhin wird auch dann gegenüber den Ermittlungsbehörden geschwiegen, wenn man selbst zur Zielscheibe wurde. Das wird selbst geregelt – mit Gegengewalt.
Ein Zeuge will lieber nichts mehr wissen
Bei dem Prozess vor der 14. Jugendstrafkammer zeigt sich, dass sich vor diesem Hintergrund auch manche Zeugen lieber darauf verlegen, sich an nichts mehr erinnern zu können, nichts gesehen zu haben. Obwohl ein Lagerarbeiter aus Herrenberg unmittelbar nach der Tat bei der Polizei einige Angaben machte, was sich vor dem Fenster der Bar in der Burgunderstraße zugetragen hatte, so will er am Montag als Zeuge vor Gericht nicht mehr viel davon wissen. „Ich will nichts zu tun haben mit einer solchen Sache, ich kenne die Leute nicht, ich war zufällig da“, sagt er. Drei Angeklagte, 21 und 22 Jahre alt, hören aufmerksam zu.
Wo so viel Schweigen ist, behelfen sich Ermittler mit richterlich genehmigten Abhöraktionen. Und so lauschte auch die Kripo gespannt, als das Opfer nach der Verhaftung der drei Angreifer Anfang März dieses Jahres telefonierte. Die Beamten erfuhren, dass der angeblich ahnungslose 34-Jährige ihnen offenbar nicht alles gesagt hatte. „Ich wusste sowieso, wer die waren“, sagt er. Und seinem Bruder berichtete er in einem anderen Anruf, dass ein Mitstreiter in Haft einem der nun Angeklagten mit den Worten gedroht habe: „Egal, wo ich dich sehe, ich werde dich angreifen.“
Staatsanwalt: Abhöraktion rechtens und verhältnismäßig
Dass die Ermittler auch ohne seine Hilfe auf Umwegen und erst knapp ein Jahr nach der Bluttat in Zuffenhausen auf die Spur des Trios kam, lag an solchen Abhöraktionen. Dass die zeitweise auch im Gefängnis ausgeführt wurden, führt vor Gericht zu einem anderen Duell. Die Anwälte zweier Angeklagter halten die Aktionen für rechtswidrig und fordern, dass verhängnisvolle Plaudereien in der Zelle nicht verwertet werden dürfen.
Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth hat am Montag eine Gegenrede gehalten. Der Beschluss des Amtsgerichts sei rechtens, es sei um versuchten Mord gegangen. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig gewesen. Es habe keine Totalüberwachung gegeben, nur ein paar Tage, und auch keine Täuschungsmanöver, um die Beschuldigten in eine Falle zu locken. Der sogenannte Kernbereich privater Lebensgestaltung sei beachtet worden. Die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander wird entscheiden, ob diese Beweise ein Muster ohne Wert sind.