Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch an Kindern: Ein 24-Jähriger hat sich in einem Chat als Jugendlicher ausgegeben und von einer Zwölfjährigen Nacktaufnahmen gefordert. Deshalb musste er sich vor dem Amtsgericht Schorndorf verantworten.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Schorndorf - Er hat in einem Schülerchat Kontakt zu einer Zwölfjährigen aufgenommen und sie dazu gebracht, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken. Deshalb ist ein 24-Jähriger jetzt vom Amtsgericht Schorndorf wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann, der zur Zeit der Tat im Mai 2017 im Rems-Murr-Kreis wohnte, vor, sich in einem von Schülern genutzten Internet-Chat als Jugendlicher ausgegeben zu haben. So habe er Kontakt zu einer Zwölfjährigen aufgenommen und sie dazu gebracht, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Nachdem es zu einem Streit zwischen den beiden gekommen war, setzte er sie mit der Behauptung unter Druck, dass sie ihn nur zurückgewinnen könne, wenn sie ein Video von sich drehe, in dem sie sich auszieht. Die Zwölfjährige schickte dem Angeklagten schließlich ein entsprechendes Video von sich per E-Mail, welches der Angeklagte laut Staatsanwalt nutzte, um sich sexuell zu erregen.

Angeklagter: ekele mich vor mir selbst

Der 24-Jährige gestand die Taten, bestritt aber eine sexuelle Neigung zu Kindern. Er erklärte sein Verhalten vielmehr damit, dass er habe schauen wollen, „wie weit das Ganze geht“. Er betonte, dass er die Aufnahmen niemals anderen gezeigt oder verbreitet habe. „Es tut mir so leid, was ich gemacht habe. Ich ekele mich vor mir selbst“, beteuerte er. Sein Handeln sei „einfach dumm“ gewesen. Auf die Frage der Richterin „Wieso ein Kind?“ antwortete der 24-Jährige, dass er sich das selbst nicht erklären könne.

Sein Verteidiger betonte, dass sich sein Mandant zur Tatzeit in einer Phase großer Erfolglosigkeit befunden habe: Seine neu begonnene Ausbildung habe keinen Spaß gemacht, seine Mutter sei an Krebs erkrankt, allein zu wohnen habe ihn überfordert. „Ich habe alles schleifen lassen“, sagte der junge Mann rückblickend, der auch von Alkoholproblemen berichtete. In einem Schülerchat sei es für seinen Mandanten vor diesem Hintergrund verhältnismäßig einfach gewesen, mit anderen in Kontakt zu kommen, so der Verteidiger. Außer dem Namen des betroffenen Kindes waren der Richterin zufolge auch andere Namen in den von den Ermittlern ausgewerteten Chatprotokollen aufgetaucht.

Der Angeklagte erklärte, dass er die Aufnahmen der Zwölfjährigen im Sommer 2017 gelöscht habe. Dabei habe die Angst vor Strafverfolgung aber keine Rolle gespielt. Sein Handy hat er angeblich kurze Zeit später verloren.

Geständnis erspart Kind die Aussage

In ihrer Urteilsbegründung folgte die Richterin der Argumentation des Staatsanwalts, der das Handeln des 24-Jährigen als relativ systematisch einstufte: So hatte der junge Mann in den im Mailaccount hinterlegten Daten einen falschen Nachnamen sowie eine falsche Wohnadresse angegeben.

Als positiv wertete sie die Reue und die Einsicht des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er mit seinem Geständnis dem Kind eine Aussage erspart hatte. Dass die acht Monate Haft auf Bewährung ausgesetzt werden, begründete die Richterin mit einer positiven Sozialprognose: Der junge Mann hat nach eigenen Angaben wieder eine Arbeit, pflegt den Kontakt zu alten Freunden und kümmert sich um seine krebskranke Mutter, bei der er inzwischen wieder lebt.