Bei einem Jagdausflug am 1. Mai soll ein damals 18-jähriger Ludwigsburger seinen Vater erschossen haben. Dass er schuldunfähig ist, daran besteht schon jetzt kein Zweifel. Ein Gericht in Nürnberg soll über die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden.

Ludwigsburg: Sabine Armbruster (sar)

Bei diesem Fall wurde nicht nur ein Leben zerstört: Ein damals 18-jähriger Ludwigsburger war am 1. Mai mit seinem 54-jährigen Vater zu einem Jagdausflug nach Franken aufgebrochen. Doch nur der Sohn kehrte zurück. In einem Telefonat mit seiner Mutter soll er gesagt haben, er habe seinen Vater erschossen.

 

Zunächst erging ein Haftbefehl gegen den Gymnasiasten, doch schon Ende Mai wurde er statt im Gefängnis in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, wo er sich immer noch befindet. Ob er dauerhaft in der Psychiatrie bleibt, soll das zuständige Nürnberger Landgericht an zwei Verhandlungstagen am 29. November und 3. Dezember klären. Dass wegen der Schuldunfähigkeit keine Freiheitsstrafe verhängt werden wird, steht laut einer Gerichtssprecherin schon fest. Die Tat sei zwar rechtlich gesehen Totschlag, wegen der Schuldunfähigkeit bestehe die Sanktion aber in der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik.

Ist der junge Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Die ist jedoch ohne einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nicht dauerhaft möglich. Denn dazu muss das Gericht in der Verhandlung zu dem Schluss kommen, dass von dem mutmaßlichen Täter auch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ein Sachverständiger wird sich dazu näher zum konkreten Krankheitsbild des jungen Ludwigsburgers auslassen. Denn derzeit, so die Gerichtssprecherin, sei die Schuldunfähigkeit nur eine Annahme.

Sollte eine Unterbringung gerichtlich angeordnet werden, sei diese kraft Gesetzes erst einmal unbefristet. Es gebe aber strenge Auflagen für wiederholte Überprüfungen einer Unterbringung im Hinblick auf mögliche Erfolge einer Therapie.