Bluttat von Häfnerhaslach Wirre Worte vor dem Landgericht

Mit einer Grabegabel (Symbolbild) hat der Angeklagte seinen Kontrahenten brutal erschlagen. Foto: hwe

Was führte 24. Februar zu dem brutalen Tötungsdelikt im Sachsenheimer Teilort Häfnerhaslach (Kreis Ludwigsburg)? Am dritten Prozesstag äußert sich der 45-Jährige Angeklagte mit einem seltsamen Geständnis vor dem Landgericht Heilbronn.

Der Sohn des getöteten 58-Jährigen aus Häfnerhaslach, der im Totschlagsprozess vor dem Landgericht Heilbronn als Nebenkläger auftritt, schüttelt immer wieder den Kopf, als der Angeklagte seine Sicht der Dinge zum Vorwurf des Totschlags vom 24. Februar dieses Jahres in Häfnerhaslach vorträgt. Man sieht ihm an, dass er sich zusammenreißen muss. Einmal rutscht ihm eine Bemerkung raus, die den Vorsitzenden Richter Martin Liebisch zu einer Ermahnung veranlasst.

 

Streit in Häfnerhaslach

Der Angeklagte räumte ein, den 58-Jährigen im Streit mit einer Grabegabel, ein einer Mistgabel ähnlichem Werkzeug, im Streit erschlagen zu haben. Allerdings sei die Aggression von dem späteren Opfer ausgegangen. „Er kam mit der Mistgabel in der Hand auf mich zu und hat mich beleidigt. Er sagte, du bist ein Schwein, ich töte dich.“ Er selbst sei ganz ruhig am Boden gesessen und sei erst aufgesprungen, als er zum ersten Mal geschlagen worden sei. Mehrere Minuten lang hätten sie gerangelt. Irgendwann seien sie beide zu Boden gegangen, die Grabegabel sei dem Mann aus der Hand gefallen.

Er habe das Gerät dann genommen und auf den 58-Jährigen eingeschlagen: „Ich habe ihn fertig gemacht, weil er mich fertig machen wollte. Irgendwann ist er verreckt, und das ist auch gut so, er ist kein Verlust.“ Er habe das Gefühl gehabt, dass der Mann „Silikonhände hat und eine Metallmaske auf dem Kopf“. Es habe ihm nicht weh getan, als er darauf geschlagen habe. Deswegen habe er immer wieder ins Gesicht geschlagen, „nur an der Stelle hat es ihm weh getan“, führte der Angeklagte weiter aus. „Ich habe ihn tot gemacht, weil ich nicht wollte, dass er noch einmal aufwacht und weiter schlägt und schimpft.“

Tödliches Schädel-Hirn-Trauma

Laut Anklage hat der obdachlose Mann, der in einer städtischen Unterkunft nur wenige Meter vom Haus des Opfers entfernt wohnte, seinen Nachbarn aus einem Streit um Ruhestörung heraus getötet. Der 58-Jährige war von einem Radausflug nach Hause zurückgekehrt, als es zu der Auseinandersetzung kam. Der Angeklagte soll mit der Grabegabel mit einer solchen Wucht gegen Körper und Kopf des Mannes geschlagen haben, dass sowohl das Werkzeug als auch der Fahrradhelm, den das Opfer trug, zerbarsten. Der 58-Jährige erlitt neben Rippenbrüchen ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb noch am Tatort.

Bekannt wurde am dritten Prozesstag zudem, dass der Angeklagte mehrere Male im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg behandelt worden war. Die letzte Behandlung zwischen November 2017 und Januar 2018 war nach dem Tod seines Vaters. Einer war ein Streit mit seinem Vater vorausgegangen, der ihm Geld wegnehmen wollte, damit er keine Drogen kaufen könne. Ein weiterer Aufenthalt hatte zum Anlass, dass er seinen gesetzlichen Betreuer attackiert hatte.

20 bis 30 Flaschen Bier pro Tag

Der Angeklagte räumte zudem ein, dass er rund 20 Jahre lang Cannabis konsumiert habe. Zuletzt habe er viel Bier getrunken, oft 20 bis 30 Flaschen pro Tag. Vor der Tat habe er jedoch nicht getrunken gehabt. – Der Prozess wird am 24. September fortgesetzt, das Urteil soll am 14. Oktober verkündet werden.

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