Er habe den Unfall beim besten Willen nicht verhindern können, ist der 28-Jährige überzeugt. Zwei Ampeln kurz hintereinander. Die erste grün. Und die zweite? Am Ende lag ein Opel auf dem Dach, und dessen 39-jähriger Fahrer musste mit Nacken- und Kieferschmerzen ins Krankenhaus gebracht werden. Es war einer der spektakulärsten Kollisionen auf der Baustellenkreuzung Gebhard-Müller-Platz, dem Verkehrsknoten zwischen Charlottenplatz und Neckartor sowie Wagenburgtunnel und Hauptbahnhof. Unfallbrennpunkt Nummer eins in Stuttgart. Nun, gut acht Monate danach, beschäftigte sich das Amtsgericht mit dem Fall. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.
Ist der angeklagte Mercedes-Fahrer das Opfer einer unübersichtlich gestalteten Verkehrsführung gewesen, als er den Opel rammte? Denn Kollisionen hat es im vergangenen Jahr im Baustellenlabyrinth reichlich gegeben: 24 Unfälle bedeuten den traurigen Platz eins der Unfallorte in der Statistik der Stuttgarter Polizei. Dabei gab es 14 Verletzte und 279 000 Euro Schaden.
Das typische Unfallmuster
Erst letzte Woche hat es auf der Kreuzung wieder gekracht. Zwei Autofahrerinnen, 62 und 37 Jahre alt, waren mit ihren Fahrzeugen zusammengestoßen – und wieder muss eine der beiden eine rote Ampel übersehen haben. Wer von beiden, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Unfallmuster ist typisch für die Serie, die mit neuer Ampelregelung im Herbst 2023 losbrach. Ein Taxifahrer berichtete damals, er habe in 18 Jahren dort noch nie so viele Unfälle gesehen.
Freilich: Für einen 28-Jährigen angehenden Automechatroniker geht es nicht um die vielen anderen Karambolagen – sondern konkret um den Unfall am 6. Oktober 2023, den er gegen 18.20 Uhr verursacht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat ihm wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl zukommen lassen. Er soll eine Geldstrafe zu 25 Tagessätzen zahlen und ein zweimonatiges Fahrverbot hinnehmen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt, weshalb es zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommt.
Alle wollen Grün gesehen haben
„Ich habe beide Ampeln grün gesehen“, sagt der 28-Jährige zur Situation, als er mit seinem Mercedes von der B 14 nach links Richtung Hauptbahnhof abbiegen wollte, „und dann kam von rechts ein Pkw angeschossen.“ Auch seine Freundin auf dem Beifahrersitz sagt, dass sie nur Grün gesehen habe. Bei einer roten Ampel hätte sie sicherlich „reagiert und Stopp geschrien“. Der Fahrer des gegnerischen Opel Corsa freilich erklärt, er sei mit dem Verkehrsstrom bei Grün über die Kreuzung gefahren, als ihm plötzlich von links ein Auto ins Heck prallte. Sein Kleinwagen kippte aufs Dach. Die Folgen: Totalschaden und Nacken- und Rückenschmerzen, sagt der 40-Jährige vor Gericht.
Alles Grün – eine Fata Morgana? Amtsrichterin Kratz beugt sich über Skizzen, Pläne und Fotos von der Kreuzung, man sichtet die Ampeln 8, 17 und die maßgebliche 18, wundert sich über eine Miniampel auf einem Foto, die in den Plänen nirgends verzeichnet ist. Das Tiefbauamt hat zu den Akten gegeben, dass an der Lichtzeichenanlage „keine Störungen“ vorgelegen hätten. Es gebe keine festen Phasen, und wenn die Ampel 17 grün sei, zeige die 18 grundsätzlich Rot.
Zeuge wundert sich, „warum der weiterfährt“
Ein Beamter der Verkehrspolizei erklärt als Zeuge, dass ihm die Kreuzung Gebhard-Müller-Platz als Ort mehrerer Unfälle bekannt sei, wenn auch nicht nur wegen Rotlichtverstößen. Die Regelung für Linksabbieger mit zwei Ampeln hintereinander gebe es allerdings seit mindestens einem Jahr.
Letztlich ist da aber ein 31-jähriger Autofahrer, der zur gleichen Zeit auf der Nebenspur des angeklagten Mercedes-Fahrers unterwegs war. Und dieser Zeuge sagt: Die zweite Ampel „war rot, hundertprozentig“. Deshalb habe er ja angehalten und sich „gewundert, warum der überholt und weiterfährt“.
Jung und wachsam kriegt man das hin
Amtsrichterin Kratz verurteilt den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, fünf mehr als vorher. Das ursprünglich zweimonatige Fahrverbot setzt sie dagegen auf einen Monat herunter. Die Stelle kenne sie ganz gut, sagt sie. Jede Woche alles anders. „Dass 70-Jährige damit Probleme haben, kann man vielleicht nachvollziehen“, erklärt die Richterin, „wer aber jung und wachsam ist wie Sie, kann das hinkriegen.“ Der Angeklagte habe Rot erkennen müssen, aber nicht wahrgenommen – und so jemand anderes fahrlässig verletzt. Daher die Strafe. Die Rotlichtfahrt dagegen ist bereits verjährt.
Verteidiger Jérôme Bauer sieht die Fahrlässigkeit indes an anderer Stelle: bei der Stadt. „Die Baustellenverkehrsführung ist eine grob fahrlässige Eröffnung von Gefahrenquellen“, sagt er, und die hätten sich „mit der Zunahme der Verkehrsunfallhäufigkeit und Unfallverletzten realisiert“. Den Behörden sei eine Vernachlässigung ihrer Verkehrssicherungspflichten vorzuwerfen – das sehe man auch am Charlottenplatz oder für Abschnitte im Stuttgarter Westen. Er kündigt Rechtsmittel gegen das Urteil an.