Immer wieder schüttelt der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts den Kopf, er flüstert mit seinem Verteidiger, bis es der Vorsitzenden Richterin Kathrin Lauchstädt zu viel wird: „Ich brauche keine Kommentierungen von der Seite, wenn ich Zeugen vernehme“, sagt sie in Richtung des Angeklagten, der sich umgehend entschuldigt. Die Zeugen, das sind am zweiten Tag im Prozess um eine gemeinschaftliche Vergewaltigung, räuberische Erpressung und Bedrohung in Magstadt mehrere Polizeibeamte, die die Anklagevorwürfe in weiten Teilen erhärten.
So erklärte eine Beamtin des Polizeipostens Maichingen, die Geschichte von der gemeinschaftlichen Vergewaltigung sei nebenbei in einer Vernehmung wegen einer anderen Sache mit der Frau zur Sprache gekommen, mit der der Angeklagte dreieinhalb Jahre lang eine „On-/Off-Beziehung“ führte. Laut ihrer Schilderung habe der 46-Jährige sie im November 2022 an einem Abend im Schlafzimmer eingesperrt und gezwungen, drei oder vier Nasen Koks zu ziehen. Er sei dann mit einem dunkelhäutigen Mann, seinem Dealer, zurückgekommen, von dem er Kokain wollte, aber kein Geld dafür hatte. Daher habe sie als Prostituierte für diesen herhalten müssen.
Zum Sex mit dem Dealer gezwungen?
Der Angeklagte habe ihr das Kleid ausgezogen, es sei dann zu Sex mit dem anderen Mann gekommen, obwohl dieser zunächst gar nicht gewollt habe. Der Angeklagte habe sie dabei festgehalten.
„Ihre Schilderung war absolut glaubhaft. Sie brach immer wieder in Tränen aus und war emotional völlig von der Rolle“, sagte die Beamtin aus.
Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag erklärt, die Frau habe regelmäßig Kokain genommen und sei dann geradezu nymphoman geworden. Es sei ihre Idee gewesen, einen zweiten Mann für Sex zu organisieren. Ihr Wunsch sei ein gebildeter Mann über 50 mit muskulösem Körper gewesen. Eingesperrt habe er sie zu keiner Zeit.
Auch den Anklagevorwurf der schweren räuberischen Erpressung konnte die Polizistin bestätigen. Die Frau habe den Angeklagten im September vergangenen Jahres endgültig vor die Tür setzen wollen. Da habe er gesagt, er gehe nur, wenn sie ihm 500 Euro gebe. Diese Forderung habe er mit einem Messer in der Hand unterstrichen – gegenüber der Frau und der ebenfalls anwesenden Mutter. Sie seien dann zu dritt zur Bank gefahren, wo die Frau 500 Euro abgehoben und ihn dann auch noch zur S-Bahn nach Magstadt gefahren habe.
Mit der Frau habe sie wegen zahlreicher Vorfälle von häuslicher Gewalt immer wieder zu tun gehabt. Anzeichen, dass diese Kokain nehme, seien ihr nie aufgefallen. „Der Angeklagte hat das aber wiederholt behauptet. Und wie ich von Kollegen aus Köln weiß, hat er dieselbe Masche auch bei einer früheren Freundin in Köln angewandt“, führte die Beamtin weiter aus. Die Frau habe sich so lange auf den Angeklagten eingelassen, weil er ein lieber Kerl sei, solange er nicht zu Alkohol und Kokain gegriffen habe. „Dann ist er ausgerastet und hat oft schizophrene Geschichten von Verfolgungen erzählt“, meinte die Polizistin.
Der Angeklagte bestreitet bislang alles
Den Vorwurf der räuberischen Erpressung bestätigte auch ein Kriminalbeamter, der erklärte, er sei hellhörig geworden, als die Frau ihm erzählt habe, sie habe dem Angeklagten 500 Euro gegeben, damit „er sie in Ruhe lässt“. Der Angeklagte habe gedroht, sie umzubringen oder ihr Gesicht mit Säure zu verätzen. Sie habe zeitweise ein Annäherungsverbot gegen ihn erwirkt, es habe ein Gefährdungsmanagement über den Polizeiposten Maichingen gegeben.
Eine Beamtin aus der Abteilung Sexualdelikte der Kriminalpolizei Böblingen erklärte, sie habe auf dem Handy der Frau einen Chatverlauf mit dem Angeklagten gefunden, bei der die gemeinschaftliche Vergewaltigung Thema gewesen sei. In Verdacht sei der Dealer des Angeklagten gewesen sowie ein Bekannter, der zeitweise bei diesem gewohnt habe und sehr ähnlich ausgesehen habe. Die Frau habe beide aber bei einer Lichtbildvorlage nicht eindeutig identifizieren können. Sie habe die Anzeige dann auch zurückziehen wollen, da es sie zu viel Kraft koste.
Der 46-Jährige hatte sämtliche Vorwürfe am ersten Prozesstag bestritten und erklärt, die Frau wolle ihn mit falschen Anschuldigungen ins Gefängnis bringen. Der Prozess wird am 12. Juni fortgesetzt, das Urteil soll fünf Tage später verkündet werden.