Liebe, Niedertracht und eine brutale Messerattacke: Das Heilbronner Landgericht hat am Mittwoch wegen Totschlags eine junge Frau verurteilt. Sie hatte versucht, den Liebhaber einer Freundin zu töten.

Bietigheim-Bissingen - Liebe, Niedertracht und eine brutale Messerattacke: Der Fall, mit dem sich die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts jetzt beschäftigen musste, mutet an wie ein klassisches Drama. Mit dem Unterschied, dass die Verletzungen eines 54-Jährigen echt waren – und am Mittwoch ein reales Urteil gefallen ist: Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen versuchten Totschlags wurde eine 24 Jahre alte Türkin verurteilt.

 

Die Frau hatte Mitte Januar versucht, in Bietigheim-Bissingen den Liebhaber einer Freundin mit einem sechs Zentimeter langen Küchenmesser zu erstechen. Dreimal traf die Klinge das Opfer, einem vierten Stich konnte der Mann ausweichen und schließlich das Messer an sich reißen. Mit weniger Glück hätte die Attacke tödlich enden können, erklärte der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth in seinem Urteil.

Zwei Frauen buhlen um das spätere Opfer

Verantwortlich für die Eskalation der Gewalt ist aus Sicht der Richter ein „Geflecht aus Emotionen und Niedertracht“ zwischen der Angeklagten, ihrer 31 Jahre alten Freundin und deren Liebhaber, der 23 Jahre älter ist. Schon länger hatten die 31-Jährige und das spätere Opfer eine Affäre, schon länger hatte der 54-Jährige versprochen, seine Ehefrau zu verlassen. Doch er trennte sich nicht, was kurz vor der Tat zum Ende der außerehelichen Liaison führte – aber nicht zum Ende des Konflikts zwischen der 31-Jährigen und dem Mann.

Am Abend des 24. Januar fuhren die Angeklagte und ihre Freundin mit einem Taxi in den Stadtteil Bissingen und klingelten bei dem 54-Jährigen und seiner Ehefrau. Als der Mann öffnete, beschimpften sich die Konfliktparteien den Ermittlungen zufolge wüst, die jüngeren Frauen hätten dann ihre Schuhe in die Wohnung des Paars geworfen, beschrieb Richter Kleinschroth. Als der Streit handgreiflich wurde, zog die junge Frau das Messer und stach auf den 54-Jährigen ein. Er wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand aber keine.

Warum die 24-Jährige auf den älteren Mann losging, obwohl sie keine persönliche Beziehung zu ihm hatte, blieb für die Kammer schwer nachvollziehbar. Je mehr die junge Frau über die außereheliche Beziehung ihrer Freundin und Landsfrau zu dem verheirateten, ebenfalls türkischen Mann erfahren habe, desto mehr habe sie sich offenbar in den Konflikt eingemischt. Vermutlich aus falsch verstandener Freundschaft habe sie zugestochen, so die Richter.

Die Freundinnen kannten sich aus dem Frauenhaus

Kennengelernt hatten sich die beiden Freundinnen in einem Frauenhaus. In das war die 24-Jährige geflüchtet, weil sie sich von ihrem Mann getrennt hatte und später scheiden ließ. Seither hat sie keinen Kontakt mehr zu ihrer strenggläubigen Familie, die die ungewollte Ehe arrangiert hatte. Lediglich ein Cousin besuchte sie zuletzt regelmäßig im Gefängnis.

Dass das Urteil trotz der Brutalität der Attacke vergleichsweise mild ausfiel, liegt an einem ausführlichen Geständnis der Angeklagten. Während sie bei der Polizei nicht aussagen wollte, gab sie vor Gericht die Vorwürfe zu. Sie entschuldigte sich im Laufe des Prozesses auch bei dem 30 Jahre älteren Opfer. Der 54-Jährige wiederum sieht einen Teil der Schuld bei sich. Schließlich sei der Konflikt entstanden, weil er sich nicht zwischen zwei Frauen habe entscheiden können. Inzwischen ist nicht nur Beziehung zu der 31-Jährigen, sondern auch seine Ehe beendet.